Zuschuss

Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates

Einkommensabhängige Zuschüsse zum Erwerb von orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates in Tirol. Anträge sind bis spätestens 12 Monate nach Durchführung der Maßnahme möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Förderung des Erwerbs von orthopädischen Behelfen, Hilfsmitteln und Heilbehelfen zur Erlangung, Verbesserung, Erhaltung und Verzögerung einer Verschlechterung der individuellen Lebensqualität im Bereich der Mobilität und motorischen Fähigkeiten.

Förderfähige Ausgaben

  • Orthopädische Behelfe
  • Hilfsmittel
  • Heilbehelfe

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach § 4 Abs. 2 TTHG
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Maßnahme muss notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Förderung
  2. Originalrechnung mit Zahlungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme
  • Wirtschaftliche Vertretbarkeit

Beschreibung

Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates in Tirol bietet einkommensabhängige Zuschüsse zum Erwerb orthopädischer Behelfe, Hilfsmittel und Heilbehelfe. Gefördert werden Maßnahmen, die der Erlangung, Verbesserung, Erhaltung sowie Verzögerung einer Verschlechterung der Mobilität und motorischen Fähigkeiten dienen. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einer nach § 3 lit. a TTHG anerkannten Behinderung des Bewegungsapparates, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben und österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach § 4 Abs. 2 TTHG sind. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar ist. Als förderfähige Ausgaben gelten Anschaffungen von orthopädischen Vorrichtungen und weiteren Hilfsmitteln, welche die individuelle Lebensqualität im Alltag nachhaltig unterstützen.

Die Antragstellung erfolgt formlos mittels ausgefülltem Antrag auf Gewährung einer Förderung sowie Vorlage der Originalrechnung mit Zahlungsnachweis. Entscheidend ist das Einlangen des vollständigen Antrags spätestens 12 Monate nach Rechnungsdatum bei der Förderstelle. Eine verspätete Einreichung führt zur Rückweisung. Die Bewilligung orientiert sich an der belegten Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme sowie deren wirtschaftlicher Vertretbarkeit. Es stehen fortlaufend Fördermittel zur Verfügung, sodass jederzeit Anträge gestellt werden können. Mit diesem Beitrag leistet das Land Tirol gemeinsam mit mehreren Sozialpartner:innen einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Bewegungseinschränkungen.

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