Hilfsmittel- und Konsumgüter für Menschen mit Behinderung
Zuschüsse des Fonds Soziales Wien (FSW) für medizinische Hilfsmittel, PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter bis zu bestimmten Höchstbeträgen für Wiener:innen mit Behinderung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Hilfsmitteln und Konsumgütern zur sozialen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung im Sinne des Wiener Chancengleichheitsgesetzes, insbesondere zur Erleichterung des Alltags und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Hilfsmitteln
- PKW-Adaptierungen
- Blindenführhunde
- Konsumgüter
Nicht förderfähige Ausgaben
- laufende Erhaltungs- und Betriebskosten
- Standheizung und sonstige Sonderausstattung
- Betriebskosten des PKW
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte, Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
- Vorliegen einer Behinderung gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz
- Bedarfserhebung durch den FSW (persönlich oder gültiges Gutachten)
- Einreichung vollständiger Nachweise (Kostenvoranschlag/Rechnung, Gutachten, Ausweis etc.)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- ärztliches Gutachten
- Kostenvoranschlag oder Rechnung
- Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Nachweis Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Pflegegeldbescheid
- Unterhaltsnachweis
Bewertungskriterien
- medizinische Notwendigkeit und Eignung der Leistung
- Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Umstände
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Verhältnis von Kosten und Nutzen
Beschreibung
Der Fonds Soziales Wien (FSW) bietet Wiener:innen mit einer Behinderung laut Wiener Chancengleichheitsgesetz Zuschüsse für eine Reihe von individuell angepassten Hilfsmitteln und Konsumgütern. Gefördert werden unter anderem medizinische Geräte wie Hörhilfen, Rollstühle und Spezialmobiliar, kundenspezifische PKW-Adaptierungen bis zu 5.000 € brutto, Blindenführhunde bis zu 15.000 € brutto sowie in sonderlichen Härtefällen Konsumgüter bis zu 5.000 € brutto. Ziel ist die soziale Rehabilitation und die Stärkung der Teilhabe im Alltagsleben. Die Unterstützung erfolgt subsidiär, wenn behinderungsbedingte Barrieren durch die Anschaffung dieser Hilfen für die Kund:innen nachhaltig abgebaut werden und die geplanten Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen.
Die Antragstellung ist jederzeit über das FSW-Kund:innenservice möglich. Vorausgesetzt werden Hauptwohnsitz in Wien, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und der Nachweis einer Behinderung. Ergänzend ist eine Bedarfserhebung durch das FSW oder ein gültiges Gutachten vorzulegen. Komplett eingereichte Anträge enthalten das ausgefüllte Formular, ärztliches Gutachten, Kostenvoranschlag bzw. Rechnung, Meldezettel, Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Pflegegeldbescheid sowie einen Unterhaltsnachweis, falls relevant. Entscheidungen erfolgen auf Basis medizinischer Notwendigkeit, finanzieller Bedürftigkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Zuschüsse werden direkt ausgezahlt und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Dank des unbefristeten, laufenden Förderformats können bedarfsorientierte Investitionen langfristig geplant und umgesetzt werden, um Barrieren abzubauen, Mobilität zu sichern und eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.