Zuschuss

Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- und Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik

Förderung von Kurs- und Personalkosten zur Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits-, Sozial- und Kindergartenpädagogik. Unternehmen erhalten bis zu 75 % der Kosten (max. 30.000 € pro Person) gefördert. Antrag im Original spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn einreichen. Laufend bis zur Budgeterschöpfung.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: max. 30.000 € pro Person je Begehren
Förderquote: 75%

Förderziel

Ziel ist es, durch gezielte Höherqualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Kindergartenpädagogik den Fachkräftebedarf zu decken und die Weiterbildungsaktivitäten der Arbeitgeber:innen zu erleichtern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten (Kursgebühren, Unterlagen, Prüfungsgebühren)
  • Personalkosten für Ausbildungszeiten während der bezahlten Arbeitszeit

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende Unternehmen und Organisationen (ausgenommen öffentliche juristische Personen)
  • Mitarbeiter:innen müssen vollversichert, karenziert oder freie Dienstnehmer:innen sein
  • Ausbildung muss in der Liste der förderbaren Ausbildungen enthalten sein
  • Vollständiger Antrag im Original spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen
  • Nachweis einer Eigenbeteiligung von mind. 25 % der Gesamtkosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausbildungsangebot inkl. detailliertem Stundenplan, Anbieterangaben und Preis
  2. Vollständiges Begehren im Original
  3. Nachweis über Eigenmittel bzw. Drittförderung (mind. 25 % der Kosten)
  4. Kopie der Förderungszusage Dritter (falls vorhanden)

Beschreibung

Im Rahmen einer bundesweiten Förderinitiative des Arbeitsmarktservice können Arbeitgeber:innen im Gesundheits-, Sozial- und Elementarbereich finanzielle Unterstützung für die Höherqualifizierung ihrer Belegschaft beantragen. Ziel ist es, den wachsenden Fachkräftebedarf in Pflege, Sozialbetreuung sowie Kindergartenpädagogik zu decken und die Organisationsentwicklung der Unternehmen zu stärken. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und Stiftungen – öffentliche juristische Personen sind ausgeschlossen. Gefördert werden vollversicherte oder karenzierte Mitarbeiter:innen sowie freie Dienstnehmer:innen, sofern die gewünschte Ausbildung in der offiziellen Liste der förderbaren Qualifikationen enthalten ist. Das Programm läuft fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets und setzt eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 % der Gesamtkosten voraus.

Förderfähig sind sowohl Kurskosten (Gebühren, Unterlagen, Prüfungsgebühren) als auch Personalkosten für Ausbildungszeiten während der bezahlten Arbeitszeit. Die Förderrichtlinie deckt bis zu 75 % dieser Ausgaben ab, maximal jedoch 30 000 € pro Person und Antrag. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung des vollständigen Originalantrags spätestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle. Als Nachweise sind der detaillierte Stundenplan des Anbieters, Bestätigungen über Eigenmittel oder Drittförderungen (mindestens 25 %) sowie gegebenenfalls Kopien bereits bestehender Förderzusagen Dritter beizulegen. Durch die Kombination aus Kurs- und Personalkostenzuschüssen erleichtert diese Maßnahme Unternehmen die Umsetzung hochwertiger Weiterbildungsprojekte und trägt nachhaltig zur Stärkung des Fachkräftepotenzials im Sozial- und Gesundheitswesen bei.

Antrag starten →