Zuschuss

Holzheizung < 100 kW

Förderung der Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung umwelt- und klimafreundlicher Holzheizungen, Wärmepumpen und hocheffizienter Nah-/Fernwärmeanschlüsse unter 100 kW in Österreich. Anträge laufend bis zum 31.12.2050 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung der Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern (insbesondere Holzheizungen) mit einer thermischen Leistung von unter 100 kW zur Reduktion fossiler Energie, Stärkung der erneuerbaren Wärmeversorgung und Senkung von Treibhausgasemissionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Montage der Heizungsanlage
  • Planungs- und Inbetriebnahmekosten
  • Demontage- und Entsorgungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag nach Umsetzung des Projekts, spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung einreichen
  • Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile als Nachweis
  • Für jede gleichzeitig umgesetzte Anlage eigener Antrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  2. Rechnungskopien für förderfähige Kosten
  3. Wärmeliefervertrag (bei Fernwärmeanschluss)

Beschreibung

Holzheizung < 100 kW fördert die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung umwelt- und klimafreundlicher Wärmeerzeuger mit thermischer Leistung unter 100 kW in ganz Österreich. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessen- und sonstige Vereine sowie öffentliche Einrichtungen. Ziel ist die Reduktion fossiler Energieträger, die Stärkung der Versorgung mit erneuerbarer Wärme und die Senkung von Treibhausgasemissionen. Neben Holzheizkesseln werden auch Wärmepumpen und hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse gefördert. Die Antragstellung kann fortlaufend bis zum 31.12.2050 erfolgen – der Förderzeitraum bietet somit langfristige Planungssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Anschaffung und Montage der Anlage, Planungs- und Inbetriebnahmekosten sowie Demontage- und Entsorgungskosten. Der Antrag muss nach Abschluss des Projekts, spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, eingereicht werden. Für jede gleichzeitig umgesetzte Anlage ist ein eigener Antrag vorzulegen. Als Fördermanager stellt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH Expert:innenwissen bereit und begleitet den gesamten Prozess von der Einreichung bis zur Auszahlung. Interessierte Projektträger:innen finden alle Förderunterlagen inklusive des unterschriebenen Abrechnungsformulars und der Rechnungskopien zur Antragstellung über den Online-Antrag bei „Meine Förderung“. Dieses Förderangebot vereint ökologische Nachhaltigkeit mit wirtschaftlicher Effizienz und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz in Österreich.

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