Holztechnikum Kuchl Wohnbaudarlehen
Förderung zur Bedienung der vom Holztechnikum Kuchl aufgenommenen Wohnbaudarlehen in Salzburg; Auszahlung gemäß Tilgungsplan zweimal jährlich, gültig seit 02.02.1988 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Förderungen zur Bedienung der vom Holztechnikum Kuchl aufgenommenen Wohnbaudarlehen; das Land trägt dabei den Schuldendienst für das vom Holztechnikum errichtete Internat, das zunächst mit Wohnbauförderungsdarlehen des Landes finanziert wurde.
Förderfähige Ausgaben
- Tilgungsraten des Wohnbaudarlehens
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigenleistung des Förderungswerbers muss zumutbar und nachweisbar sein
- Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein; ab Basisfinanzierung über 10.000 € sind Nachweise vorzulegen
- Förderungszweck muss im Aufgabenbereich der Förderstelle liegen und einen Anreizeffekt haben
- Förderung darf das unbedingt notwendige Ausmaß nicht übersteigen
- Nur Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind förderbar
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Beschreibung
Das Holztechnikum Kuchl Wohnbaudarlehen unterstützt den gemeinnützigen Verein Holztechnikum Kuchl in Salzburg bei der Bedienung der aufgenommenen Wohnbaudarlehen für das schulische Internatsgebäude. Als privatrechtliche Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht bietet das Holztechnikum Fachschul- und HTL-Ausbildungen im Bereich Holzwirtschaft sowie eine Werkmeisterschule. Im angeschlossenen Internat finden Lehrlinge aus ganz Österreich und Südtirol während ihrer Ausbildung an der Landesberufsschule Kuchl Unterkunft. Mit dieser Fördermaßnahme übernimmt das Land Salzburg den Schuldendienst für jene Wohnbauförderungsdarlehen, die ursprünglich zur Errichtung und Modernisierung des Internats gewährt wurden.
Förderfähig sind ausschließlich die Tilgungsraten der bestehenden Darlehen, die gemäß dem vorgelegten Tilgungsplan der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zweimal jährlich zum 30. März und 30. September ausgezahlt werden. Voraussetzung ist eine nachweisbare Eigenleistung des Förderwerbers, eine gesicherte Gesamtfinanzierung ab einem Finanzierungsvorhaben über 10.000 Euro, sowie ein klar umrissener Anreizeffekt im Aufgabenbereich der Förderstelle. Die beantragten Mittel dürfen das zwingend notwendige Ausmaß nicht überschreiten und müssen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Förderungszweck stehen. Im Zuge des Ansuchens ist anzugeben, ob zusätzliche Förderstellen involviert sind. Die Laufzeit der Förderung erstreckt sich ab 02. 02. 1988 bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Volumens. Diese kontinuierliche Zuschussförderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Modernisierung und Infrastruktur im Bereich Wohnbau.
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