Zuschuss

Hop-On Facility

Die Hop-On Facility ermöglicht rechtlichen Einheiten aus sogenannten Widening-Ländern den Beitritt zu bereits geförderten Horizon Europe Pillar II ‚main‘ Work Programme- oder EIC Pathfinder-Konsortien. Geplant sind mehrere Cut-Off-Termine, zuletzt am 24.09.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.01. - 24.09.2026
Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU
Fördersumme: 200 000 € – 600 000 € pro Projekt
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 13.01.2026

Förderziel

Die Hop-On Facility zielt darauf ab, die Inklusion im Horizon Europe Programm zu stärken, indem Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus Widening-Ländern strukturell in bestehende konsortiale R&I-Projekte integriert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Subunternehmerleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Teilnahme nur durch den Koordinator eines bereits geförderten Horizon Europe Projekts
  • Zusätzliche teilnehmende Einrichtung muss in einem Widening-Land etabliert sein
  • Mindestens 90% des maximalen Förderbetrags müssen an die Widening-Einrichtung fließen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular im Submission System
  2. Beschreibung der Aktion (Part B)
  3. Antrag auf Grant Agreement Amendment
  4. Beschreibung of the Action (DOA) als Anhang

Bewertungskriterien

  • Innovationspotenzial der neuen Beteiligung
  • Beitrag zur Stärkung der R&I-Kapazitäten in Widening-Ländern
  • Komplementarität der aufzugehenden Aufgaben im bestehenden Konsortium

Beschreibung

Die Hop-On Facility eröffnet Unternehmen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen aus Widening-Staaten die einmalige Chance, sich bestehenden Horizon Europe Pillar II ‚main‘ Work Programme- oder EIC Pathfinder-Konsortien anzuschließen. Mit einem Fördervolumen von 200 000 € bis 600 000 € pro Projekt und einer Förderquote von 100 % werden Personalkosten, Sachkosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Subunternehmerleistungen abgedeckt. Voraussetzung ist, dass der Koordinator eines bereits geförderten Projekts das Gesuch einreicht und mindestens 90 % des Förderbetrags an die wachsende Einrichtung aus einem Widening-Land fließen. Die Hop-On Facility trägt strukturell zur Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten dieser Länder bei und sorgt für eine ausgeglichene Teilhabe am europäischen Forschungsraum. Die Auswahl erfolgt anhand von Innovationspotenzial, komplementärem Beitrag im Konsortium und nachhaltiger Wirkung auf lokale R&I-Strukturen.

Interessierte Konsortialpartner müssen im Submission System ein Antragsformular ausfüllen und Unterlagen einreichen, darunter eine action-spezifische Beschreibung der Aktion sowie ein Antrag auf Grant Agreement Amendment nebst Description of the Action (DOA). Mehrere Cut-Off-Termine ermöglichen eine flexible Antragstellung bis zum 24.09.2026. Die Evaluation erfolgt durch unabhängige Expert:innen, wobei Aspekte wie Exzellenz, Wirkung und Umsetzungsqualität bewertet werden. Nach positiver Begutachtung sind Konsortia eingeladen, einen Änderungsvorschlag zum bestehenden Grant Agreement einzureichen. So können neue Partner:innen rasch integrierte Forschungspakete übernehmen und ihre Expertise in transnationalen Projekten vertiefen. Die Facility trägt wesentlich zur Überwindung regionaler Disparitäten bei und fördert eine nachhaltige Vernetzung europäischer Innovationsakteur:innen.

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