Hop-On Facility
Die Hop-On Facility ermöglicht rechtlichen Einheiten aus sogenannten Widening-Ländern den Beitritt zu bereits geförderten Horizon Europe Pillar II ‚main‘ Work Programme- oder EIC Pathfinder-Konsortien. Geplant sind mehrere Cut-Off-Termine, zuletzt am 24.09.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Hop-On Facility zielt darauf ab, die Inklusion im Horizon Europe Programm zu stärken, indem Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus Widening-Ländern strukturell in bestehende konsortiale R&I-Projekte integriert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme nur durch den Koordinator eines bereits geförderten Horizon Europe Projekts
- Zusätzliche teilnehmende Einrichtung muss in einem Widening-Land etabliert sein
- Mindestens 90% des maximalen Förderbetrags müssen an die Widening-Einrichtung fließen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular im Submission System
- Beschreibung der Aktion (Part B)
- Antrag auf Grant Agreement Amendment
- Beschreibung of the Action (DOA) als Anhang
Bewertungskriterien
- Innovationspotenzial der neuen Beteiligung
- Beitrag zur Stärkung der R&I-Kapazitäten in Widening-Ländern
- Komplementarität der aufzugehenden Aufgaben im bestehenden Konsortium
Beschreibung
Die Hop-On Facility eröffnet Unternehmen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen aus Widening-Staaten die einmalige Chance, sich bestehenden Horizon Europe Pillar II ‚main‘ Work Programme- oder EIC Pathfinder-Konsortien anzuschließen. Mit einem Fördervolumen von 200 000 € bis 600 000 € pro Projekt und einer Förderquote von 100 % werden Personalkosten, Sachkosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Subunternehmerleistungen abgedeckt. Voraussetzung ist, dass der Koordinator eines bereits geförderten Projekts das Gesuch einreicht und mindestens 90 % des Förderbetrags an die wachsende Einrichtung aus einem Widening-Land fließen. Die Hop-On Facility trägt strukturell zur Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten dieser Länder bei und sorgt für eine ausgeglichene Teilhabe am europäischen Forschungsraum. Die Auswahl erfolgt anhand von Innovationspotenzial, komplementärem Beitrag im Konsortium und nachhaltiger Wirkung auf lokale R&I-Strukturen.
Interessierte Konsortialpartner müssen im Submission System ein Antragsformular ausfüllen und Unterlagen einreichen, darunter eine action-spezifische Beschreibung der Aktion sowie ein Antrag auf Grant Agreement Amendment nebst Description of the Action (DOA). Mehrere Cut-Off-Termine ermöglichen eine flexible Antragstellung bis zum 24.09.2026. Die Evaluation erfolgt durch unabhängige Expert:innen, wobei Aspekte wie Exzellenz, Wirkung und Umsetzungsqualität bewertet werden. Nach positiver Begutachtung sind Konsortia eingeladen, einen Änderungsvorschlag zum bestehenden Grant Agreement einzureichen. So können neue Partner:innen rasch integrierte Forschungspakete übernehmen und ihre Expertise in transnationalen Projekten vertiefen. Die Facility trägt wesentlich zur Überwindung regionaler Disparitäten bei und fördert eine nachhaltige Vernetzung europäischer Innovationsakteur:innen.
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