Zuschuss

Horizon Europe-Antragsfit

Förderprogramm des Landes Oberösterreich zur Steigerung von Anzahl und Qualität von EU-Förderungsanträgen im Rahmen von Horizon Europe durch Finanzierung externer Beratungen. Anträge sind spätestens einen Monat nach Einreichung des EU-Antrags möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: Alle Größen

Förderziel

Ziel des Programms ist es, die quantitative Anzahl und die Qualität der auf Basis des EU-Rahmenprogramms „Horizon Europe“ eingereichten Förderanträge zu erhöhen, um die Erfolgschancen bei der Europäischen Kommission zu steigern. Dies wird durch die Förderung externer Beratungsleistungen (Proposalchecks) erreicht.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Beratungsleistungen (Proposalchecks)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Firmensitz oder Sitz der F&E-Einrichtung in Oberösterreich bzw. Nachweis einer Zweigniederlassung in Oberösterreich
  • Projektkoordination in Oberösterreich
  • Inanspruchnahme einer externen Beratung (Proposalcheck) durch eine qualifizierte Institution mindestens 10 Tage vor Einreichung des EU-Antrags
  • Einreichung des Landesförderungsantrags spätestens 1 Monat nach Einreichung des EU-Antrags

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Landesförderungsantrag inkl. Beilagen
  2. Expanding Horizon Europe Formular

Beschreibung

Das Förderprogramm Horizon Europe-Antragsfit des Landes Oberösterreich unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen bei der Erstellung und Einreichung von EU-Förderanträgen im Rahmen von Horizon Europe. Ziel ist es, sowohl die Anzahl als auch die Qualität der eingereichten Proposals zu steigern und damit die Erfolgschancen bei der Europäischen Kommission zu erhöhen. Hierfür werden externe Beratungsleistungen in Form von Proposalchecks gefördert. Geförderte Einrichtungen müssen ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in Oberösterreich nachweisen und eine Projektkoordination vor Ort umsetzen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und erstreckt sich auf sämtliche Unternehmensgrößen – von kleinen und mittleren Betrieben bis hin zu großen Konzernen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Oberösterreich.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist eine externe Beratung durch eine qualifizierte Institution mindestens zehn Tage vor Einreichung des EU-Antrags bei der Europäischen Kommission durchzuführen. Der Landesförderungsantrag ist spätestens einen Monat nach der EU-Antragseinreichung gestellt einzureichen. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich die Kosten für externe Proposalchecks. Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Landesförderungsformular inklusive Beilagen sowie das Expanding Horizon Europe-Formular erforderlich. Die elektronische Einreichung erfolgt über das Wirtschaftsportal Oberösterreich. Die Antragsfrist läuft vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026. Durch dieses Programm werden oberösterreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt bei der Erschließung von EU-Mitteln unterstützt und Innovationen nachhaltig gestärkt.

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