Darlehen

Housing First – Anmietungskosten

Housing First – Anmietungskosten fördert die Beendigung von Wohnungslosigkeit in Wien durch Übernahme rückzahlbarer Anmietungskosten (Kautionen, Finanzierungsbeiträge). Gültig von 01.10.2024 bis 31.12.2026.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: Bis zu 30.000 € (Finanzierungsbeiträge) bzw. bis zu 12.000 € (Kautionen)

Förderziel

Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit durch Wohnraumbeschaffung und Übernahme von Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) im Rahmen des Housing First Programms.

Förderfähige Ausgaben

  • Finanzierungsbeiträge im gemeinnützigen Wohnbausektor bis max. EUR 30.000
  • Kautionen in allen Wohnungsmarktsegmenten bis max. EUR 12.000

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • nicht in der Lage, Wohnungslosigkeit eigenständig zu beenden oder abzuwenden
  • Nachhaltigkeit der Unterstützungsleistungen
  • Bewilligte Betreuung gemäß Housing First-Richtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lichtbildausweis (sofern vorhanden)
  2. Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular inkl. Kostenaufstellung

Beschreibung

Housing First – Anmietungskosten stellt ein rückzahlbares Darlehen dar, das in Wien wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Volljährigen mit Hauptwohnsitz in Österreich die Anmietung einer Wohnung ermöglicht. Im Rahmen dieses Programms werden Finanzierungsbeiträge im gemeinnützigen Wohnbausektor bis zu 30.000 € sowie Kautionen in allen Wohnungsmarktsegmenten bis zu 12.000 € übernommen. Die Begleitung durch eine nach Housing First-Richtlinie zugelassene Stelle gewährleistet eine nachhaltige Unterstützung und koordiniert die Vereinbarungen zwischen Antragsteller:innen, Mieter:innen, Vermieter:innen und Abwicklungsstelle. Damit leistet das Darlehen einen wichtigen Beitrag zur Beendigung von Wohnungslosigkeit und fördert die gesellschaftliche Integration.

Zwischen dem 01.10.2024 und dem 31.12.2026 können Interessierte einen vollständig ausgefüllten Antrag inklusive detaillierter Kostenaufstellung und gegebenenfalls Lichtbildausweis bei der zuständigen Förderstelle einreichen. Ein formeller Darlehensvertrag regelt die Modalitäten für Rückzahlung und Verzinsung: Finanzierungsbeiträge werden um eine jährliche Abschreibung von 1 % gemindert, Kautionen werden zuzüglich gesetzlicher Zinsen abzüglich berechtigter Forderungen rückerstattet. Durch diese gezielte Unterstützung wird die Beschaffung von Wohnraum finanziell abgesichert und die ökonomische Teilhabe armutsgefährdeter Personen nachhaltig gestärkt.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.