Humanitäre Spenden und Zuschüsse
Spenden und Zuschüsse im Rahmen von Nachbarschaftshilfen sowie Hilfestellungen bei Krisensituationen an natürliche Personen und Hilfsorganisationen in Kärnten. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Spenden und Zuschüsse im Rahmen von Nachbarschaftshilfen sowie Hilfestellungen bei Krisensituationen an natürliche Personen und Hilfsorganisationen in Kärnten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher Antrag und Subventionserklärung
- Förderungszusage durch den politischen Referenten
- Nachweis der Hilfsbedürftigkeit bzw. Originalrechnungen samt Zahlungsbestätigungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Subventionserklärung
- Nachweis der Hilfsbedürftigkeit
- Originalrechnungen
- Zahlungsbestätigungen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Humanitäre Spenden und Zuschüsse“ unterstützt seit dem 01.01.2014 natürliche Personen und gemeinnützige Hilfsorganisationen in Kärnten bei akuten Notlagen und Nachbarschaftshilfen. Im Fokus stehen direkte Zuschüsse zur Bewältigung von Krisensituationen sowie zur Förderung ehrenamtlicher Solidarität vor Ort. Die Förderung erfolgt auf Basis einer Ermessensentscheidung nach den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln und wird unbefristet angeboten. Als Fördergebiet umfasst das Programm die Bereiche Soziales, Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales, wodurch eine breite Palette bedarfsorientierter Maßnahmen gefördert werden kann.
Für eine Antragstellung sind ein schriftlicher Antrag sowie eine unterschriebene Subventionserklärung erforderlich. Weiterhin müssen Hilfsbedürftigkeit oder geleistete Nachbarschaftshilfe durch entsprechende Nachweise belegt werden, ebenso die Verwendung bereits getätigter Ausgaben anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen. Die Förderzusage erteilt der zuständige politische Referent, der Förderbetrag ist wirtschaftlich und zweckgebunden zu verwenden. Nach erfolgreicher Bewilligung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieses Förderinstrument stärkt das soziale Gefüge in Kärnten nachhaltig und lädt Interessierte ein, sich vertieft mit den Richtlinien und Bedingungen auseinanderzusetzen.