Humanpotenzial
Förderung "Humanpotenzial" stärkt Qualifizierung und Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition und erhöht die Sichtbarkeit von Frauen in Forschung und Innovation. Antragszeitraum: 01.01.2024–31.12.2026. Antragstellung online über FFG eCall.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung österreichischer Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen durch Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, um die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft nachhaltig zu erhöhen, Kompetenzen für die Green & Digital Transition aufzubauen sowie Chancengerechtigkeit und Sichtbarkeit von Frauen in Forschung und Innovation zu steigern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Bei Konsortialvorhaben mindestens ein Partner mit Niederlassung in Österreich
- Darstellung des Nutzens ausländischer Partner für das Konsortium bzw. den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) grundsätzlich nicht antragslegitimiert
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Beschreibung
Das Förderprogramm Humanpotenzial in der Region Wien richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen und bietet einen direkten Zuschuss in den Themenfeldern Aus- & Weiterbildung, Digitalisierung, Forschung & Innovation, Frauenförderung sowie Arbeit & Soziales. Ziel ist es, Qualifizierungsmaßnahmen zur Green & Digital Transition zu stärken und gleichzeitig die Sichtbarkeit von Frauen in Forschungs- und Innovationsprozessen zu erhöhen. Im Rahmen zweier Schwerpunktbereiche – der themenoffenen Qualifizierungsoffensive und dem Modul Innovatorinnen – werden Fachkräfte und Innovator:innen durch praxisnahe Schulungsformate, Kompetenzprofilentwicklung und kooperative Pilotprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig gefördert. Anträge sind im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 elektronisch über das FFG eCall-Portal einzureichen.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Non-Profit-Organisationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich. Konsortialvorhaben werden akzeptiert, sofern mindestens ein Partner in Österreich ansässig ist und der Nutzen ausländischer Partner transparent dargelegt wird. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Nachweis der finanziellen Absicherung mittels detailliertem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne laufendes Insolvenzverfahren. Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind aufgrund mangelnder Antragslegitimation ausgeschlossen. Geförderte Projekte tragen zur nachhaltigen Steigerung von Innovationskraft und Wirtschaftsleistung bei und fördern Chancengerechtigkeit sowie interdisziplinäre Kooperation in Forschung und Wirtschaft.
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