HWT Energie und Klimaschutz
Förderung für angewandte Forschung und Transferprojekte zum Thema Energie und Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Antragsberechtigt sind Hochschulwissenschaftler:innen in Kooperation mit Unternehmen. Nächster Stichtag wird bekanntgegeben.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen zu Energieproduktion, Energieverbrauch, Energieeffizienz, Energieversorgung und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu transferieren.
Förderfähige Ausgaben
- Sach- und Personalausgaben
- Investitionen in Geräte ab 10.000 EUR
Nicht förderfähige Ausgaben
- Produktentwicklung
- Auftragsforschung
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.
- Projekte müssen gemeinsam von Hochschule und Unternehmen durchgeführt werden.
- Kooperationspartner müssen ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben.
- Die Laufzeit des Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen.
- Es erfolgt keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Kooperation
Beschreibung
Das Förderprogramm HWT Energie und Klimaschutz unterstützt in Schleswig-Holstein angesiedelte Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei angewandten Forschungs- und Transferprojekten im Bereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Klimaschutz. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu Energieproduktion, -verbrauch, -versorgung und Klimaschutz gemeinsam mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in die Praxis zu überführen. Antragsberechtigt sind Professor:innen sowie selbständig forschende Hochschulmitglieder in Kooperation mit Unternehmen, deren Sitz überwiegend in Schleswig-Holstein liegt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate, wobei eine Vorfinanzierung von bis zu 5.000 € für die Antragsvorbereitung möglich ist.
Gefördert werden Sach- und Personalausgaben sowie Investitionen in Geräte ab 10.000 € mit einer Förderquote zwischen 80 % und 95 %, je nach Unternehmensgröße und Gründungsdauer. Die Gesamtfördersumme kann bis zu 175.000 € betragen. Eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen ist möglich, sofern keine Produktentwicklung oder reine Auftragsforschung im Fokus stehen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die gemeinsame Durchführung von Projektarbeit durch Hochschule und Unternehmen. Notwendige Unterlagen umfassen das Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie den Nachweis der Kooperation. Der nächste Stichtag wird zeitnah bekanntgegeben; die Einreichung erfolgt bei der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). Interessierte Hochschulwissenschaftler:innen und Forschungseinrichtungen im Land profitieren von dieser attraktiven Finanzierungsmöglichkeit, um innovative Lösungen für eine klimafreundliche Energiezukunft zu entwickeln.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.