IB.SH Agrargarantie
Absicherung von Investitionskrediten in der Agrarwirtschaft Schleswig-Holsteins durch eine bis zu 80 % Ausfallgarantie. Garantiebetrag bis 1 Mio. €; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung bestehender und zukünftiger Kreditengagements landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe und KMU mit privilegierten Biomasseanlagen in Schleswig-Holstein durch eine bis zu 80-prozentige Ausfallgarantie zur Ermöglichung von Investitionen und Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Vorräte
- Investitionen in Tiervermögen
- Investitionen in Forderungen
- Investitionen in Anlagevermögen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb in Schleswig-Holstein
- KMU mit privilegierten Biomasseanlagen
- Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten sein
- Unternehmen muss in den letzten drei Jahren intakt und gesund betrieben worden sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Übernahme einer IB.SH Agrargarantie
- Genehmigte Kreditvorlage/Beschluss mit Obligo-Darstellung
- Positive Kapitaldienstberechnung
- Sicherheitenaufstellung nebst Bewertung
- Vermögensaufstellung mit Steuererklärung und -bescheid
- Aktueller Jahresabschluss und Bilanzanalyse
- Bilanzgliederung der letzten drei Jahresabschlüsse
- Planzahlen bei geänderten Rahmenbedingungen
- Personalausweis der wirtschaftlich handelnden Person
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Überblick über gesellschaftliche Verhältnisse (Organigramm)
- Bei Biogasanlagen: Substratzusammensetzung und Produktionskennziffern
Bewertungskriterien
- Bonität und Rating
- Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Intakte wirtschaftliche Verhältnisse
Beschreibung
Die IB.SH Agrargarantie unterstützt landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU) mit privilegierten Biomasseanlagen in Schleswig-Holstein bei der Realisierung ihrer Investitionsvorhaben. Über eine bis zu 80 %ige Ausfallgarantie für bestehende und künftige Kreditengagements können Finanzierungsrisiken deutlich reduziert werden. Garantiebeträge sind bis zu 1 Mio. € möglich und Anträge lassen sich jederzeit über die Hausbank einreichen. Die maximale Garantielaufzeit erstreckt sich über bis zu 120 Monate bei gleichbleibendem Garantieverlauf und einer mindestens halbjährlichen Tilgung. Mit diesem Instrument schafft die Investitionsbank Schleswig-Holstein finanzielle Freiräume für Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Agrarwirtschaft der Region.
Gefördert werden ausschließlich Unternehmen mit intakten wirtschaftlichen Verhältnissen, die in den letzten drei Jahren nachweislich gesund geführt wurden. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie reine Ablösungen vorhandener Bankverbindlichkeiten. Bewertungsmaßstäbe sind Bonität und Rating, die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs sowie das Potenzial zur Arbeitsplatzsicherung und -schaffung. Zur Antragstellung sind unter anderem eine genehmigte Kreditvorlage mit Obligo-Darstellung, eine positive Kapitaldienstberechnung, aktuelle Jahresabschlüsse und eine Übersicht über Sicherheiten erforderlich. Die IB.SH Agrargarantie richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und Betreiber:innen privilegierter Biomasseanlagen in Schleswig-Holstein, die ihr Wachstum nachhaltig gestalten und zugleich regionale Wertschöpfung stärken möchten. Dieses Angebot der Investitionsbank Schleswig-Holstein vereint öffentliche Fördermittel mit bankenüblichen Kreditstandards, um Investitionsperspektiven langfristig abzusichern.
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