IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen
Zinsvergünstigtes Darlehen für Unternehmen im Bereich Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein zur flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen. Bis zu 50% des Fremdkapitalbedarfs, max. 10 Mio. € pro Vorhaben. De-minimis-Beihilfe.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen durch Errichtung von Next Generation Access-Netzen sowie passiver und aktiver Netzinfrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung von Next Generation Access-Netzen mit mindestens 30 MBit/s im Download
- Erstellung passiver Netze (Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude)
- Erstellung aktiver Technik
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen
- Partnerschaftliche Finanzierung mit einer Hausbank
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- weitere von der IB.SH angeforderte Unterlagen
Beschreibung
Das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen unterstützt in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen bei der Realisierung leistungsfähiger Internetinfrastruktur. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access-Netzen (NGA) ab 30 MBit/s im Download sowie der Aufbau passiver Netze (Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude) und aktiver Technik. Mit einem zinsvergünstigten Darlehen werden bis zu 50 % des benötigten Fremdkapitals – maximal 10 Mio. € pro Vorhaben – bereitgestellt. Die tilgungsfreie Anfangsphase von bis zu fünf Jahren (passive Infrastruktur) bzw. sechs Monaten (aktive Technik) bietet zusätzlichen finanziellen Spielraum. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe und trägt dazu bei, zukunftsfähige Netze für Wirtschaft und Gesellschaft zu realisieren.
Die Darlehensvergabe setzt die Einhaltung aller EU-beihilferechtlichen, vergabe-, förder- und gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben voraus. Eine partnerschaftliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit einer Hausbank ist verbindlich. Anträge können jederzeit vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ist eine De-minimis-Erklärung sowie gegebenenfalls weitere von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) geforderte Unterlagen einzureichen. Durch diese kontinuierlich abrufbare Finanzierungsoption erhalten Unternehmen Planungssicherheit und fachliche Begleitung bei komplexen Breitbandprojekten, um den digitalen Ausbau im echten Norden konsequent voranzutreiben.