IB.SH Immo Effizienzhaus
Darlehen ab 15.000 € bis zu 200.000 € für den Neubau, Kauf und die Modernisierung selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein bis Erreichen energetischer Mindeststandards (10 % unter GEG oder EffizienzhausSH 100). Zinsbindung wahlweise 10 oder 15 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus, Kaufs und der Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien in Schleswig-Holstein, die energetische Mindeststandards einhalten, durch langfristig zinsgünstige Darlehen.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau oder Erstkauf von Wohnimmobilien
- Kauf von Bestandsimmobilien
- Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung des EffizienzhausSH 100-Standards
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ferienwohnungen
- Zweitwohnsitze
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer und Selbstnutzer der Immobilie
- Neubau oder Neubaukauf: Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust mindestens 10 % unter den GEG-Werten
- Kauf einer Bestandsimmobilie: Einhaltung des EffizienzhausSH 100-Standards
- Kauf mit Modernisierung: Erreichen des EffizienzhausSH 100-Standards innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung
- Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 % der Gesamtkosten
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Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bietet mit dem Programm IB.SH Immo Effizienzhaus langfristig zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen an, die selbstgenutzte Wohnimmobilien in Schleswig-Holstein errichten, erwerben oder energetisch modernisieren möchten. Mit Darlehensbeträgen von mindestens 15.000 € bis maximal 200.000 € fördert die IB.SH den Bau und Kauf sowie die umfassende Sanierung von Immobilien, die energetische Mindeststandards deutlich unterschreiten. Insbesondere Neubauten oder Neubaukäufe müssen den Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust um mindestens 10 % unter den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegen. Für Bestandsobjekte gilt der EffizienzhausSH 100-Standard, der innerhalb eines Jahres nach Abschluss aller Modernisierungsmaßnahmen erreicht werden muss. Die Festschreibung des Zinssatzes ist wahlweise für 10 oder 15 Jahre möglich und sorgt für planbare Belastungen über die gesamte Laufzeit.
Zur Förderung berechtigt sind ausschließlich Eigentümer:innen, die die Immobilie selbst nutzen, und die mindestens 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital oder Eigenleistungen einbringen. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze bleiben unberücksichtigt. Die Förderquote beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben und kann durch Zusatzkredite bei besonders hohen Energiestandards oder familienfreundlichen Bedingungen auf bis zu 200.000 € steigen. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich und erfolgt direkt über die IB.SH, die gemeinsam mit weiteren öffentlichen Mitteln und der Bankfinanzierung eine ganzheitliche Unterstützung bei energieeffizienten Wohnprojekten im Land sicherstellt.
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