Darlehen

IB.SH Immo Eigentum

Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für den Neubau oder Kauf selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein von 15.000 € bis 200.000 € mit 10- oder 15-jähriger Zinsbindung. Anträge jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: 15.000 € - 200.000 €

Förderziel

Ergänzung der Immobilienfinanzierung privater Eigentümer durch ein zinsgünstiges Darlehen mit langfristiger Zinsbindung zur Förderung von Wohneigentum in Schleswig-Holstein.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubaukosten
  • Kaufpreis

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein
  • Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Eigenleistung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Auszahlungsantrag

Beschreibung

Das Programm IB.SH Immo Eigentum stellt Privatpersonen in Schleswig-Holstein ein zinsgünstiges Darlehen von 15.000 € bis 200.000 € zur Verfügung, um den Erwerb oder Neubau selbst genutzter Wohnimmobilien zu fördern. Mit einer flexiblen Zinsbindung über 10 oder 15 Jahre ergänzt diese Förderung herkömmliche Finanzierungen und ermöglicht durch den festen Sollzinssatz eine planbare monatliche Belastung. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) übernimmt dabei eine nachrangige grundbuchliche Absicherung, wodurch besonders günstige Konditionen möglich werden. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital oder Eigenleistung, um die langfristige Finanzierung nachhaltig abzusichern. Anträge können fortlaufend eingereicht und wahlweise bei Neubeginn der Bauarbeiten oder zum Kaufzeitpunkt beantragt werden.

Gefördert werden ausschließlich Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie im Land, wobei Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze ausgeschlossen sind. Die Mittel können flexibel für Neubaukosten oder den Kaufpreis eingesetzt werden, wobei die Auszahlung bei Neubau in zwei Raten (Baubeginn und Rohbaufertigstellung) und beim Kauf in einer Summe erfolgt. Für die Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular und der Auszahlungsantrag einzureichen. Durch die Kombination mit weiteren öffentlichen Fördermitteln lässt sich das Finanzierungskonzept individuell optimieren. Interessierte erhalten ausführliche Informationen und Antragsunterlagen direkt bei der IB.SH, dem zentralen Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein.

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