Darlehen

IBB Altersgerecht Wohnen

Förderung für altersgerechtes und barrierereduziertes Wohnen in Berlin als zinsgünstiges Darlehen (KfW-Darlehen mit bis zu 0,6 % Zinssubvention). Anträge jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Fördersumme: bis 50.000 € je Wohneinheit

Förderziel

Unterstützung von Modernisierungsmaßnahmen an Wohnraum zur Reduzierung von Barrieren, Erhöhung des Wohnkomforts und Verbesserung des Einbruchsschutzes.

Förderfähige Ausgaben

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Kauf barrierearm saniertem Wohnraum
  • Umwidmung beheizter Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Boardinghäuser
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Wochenendhäuser
  • Pflege- und Altenwohnheime

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investitionsort muss in Berlin liegen
  • Bankübliche Sicherheiten stellen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan/Antrag
  2. Konditionsübersicht (PDF)
  3. Unterlagenanforderung Vermieter/Investoren
  4. Selbstauskunft Vermieter/Investoren
  5. ESG-Selbsterklärung
  6. Vorvertragliche Informationen

Beschreibung

Im Rahmen des Förderdarlehens „IBB Altersgerecht Wohnen“ unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) Modernisierungsmaßnahmen in Berliner Wohngebäuden, um Barrieren zu reduzieren, den Wohnkomfort zu steigern und den Einbruchsschutz zu verbessern. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen wie der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen oder Schwellenabbau als auch umfangreichere Umbaumaßnahmen nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“. Ebenso ist der Erwerb bereits barrierearm sanierter Wohneinheiten oder die Umwidmung beheizter Nichtwohnflächen in Wohnraum förderfähig. Das zinsgünstige Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert und durch einen zusätzlichen Zinszuschuss der IBB von bis zu 0,6 Prozent p. a. weiter verbilligt. Je Wohneinheit kann eine Förderung von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden, wobei variable Laufzeiten bis zu 30 Jahren und tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind.

Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermieter:innen, Investor:innen und Ersterwerber:innen barrierereduzierten Wohnraums in Berlin. Voraussetzung ist der Investitionsort Berlin und das Stellen banküblicher Sicherheiten. Nicht unterstützt werden Boardinghäuser, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenwohnheime. Die Antragstellung erfolgt laufend ohne feste Frist; eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Für die Antragseinreichung sind ein Finanzierungsplan/Antrag, Konditionsübersicht, ESG-Selbsterklärung, Selbstauskunft und vorvertragliche Informationen vorzulegen. Mit der zinsgünstigen Förderung leistet die IBB einen Beitrag zu nachhaltigem, barrierearmem Wohnraum in der Hauptstadt.

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