Zuschuss

IBB Soziale Wohnraummodernisierung

Förderung für Sanierung und energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin mit Zuschüssen bis zu 650 EUR/m² Wohnfläche. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der IBB einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Fördersumme: bis zu 650 EUR pro m² Wohnfläche zzgl. 150 EUR für wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen und 100 EUR für gebäud...
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung der umfassenden energetischen Sanierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin zur Steigerung der Energieeffizienz, Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie Erhalt preisgünstigen Wohnraums durch Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche und anlagentechnische Maßnahmen
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
  • Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen
  • Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, KWK etc.)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ein- und Umbau von Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern
  • Ein- und Umbau von Gas betriebenen Wärmeerzeugern
  • Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser
  • Umschuldung bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen
  • Fachgerechte Ausführung durch Fachunternehmen
  • Nach Abschluss ist mindestens Effizienzhausniveau 85 zu erreichen
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen der BEG WG Richtlinie
  • Vorhabensbeginn darf vor Antragstellung nicht erfolgt sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestätigung zum Antrag des Energieeffizienz-Experten
  2. Wohnungsspiegel mit exakter Bezeichnung der belegungs- und mietpreisgebundenen Wohneinheiten
  3. Nachweis über wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen
  4. Nachweis über gebäudebedingte Mehrkosten
  5. Gültiger Energieausweis (Bedarfsausweis)
  6. Kopie eines aktuellen Grundbuchauszuges
  7. Vollmacht (falls erforderlich)
  8. Legitimationsprüfung (VIDEO-IDENT oder POSTIDENT)
  9. Nachweis Eintragung in der Transparenzdatenbank Berlin

Beschreibung

IBB Soziale Wohnraummodernisierung unterstützt Eigentümer:innen und Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen in Berlin bei der umfassenden energetischen Sanierung. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Reduzierung von CO₂-Emissionen und der Erhalt preisgünstigen Wohnraums durch Mietpreis- und Belegungsbindungen. Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermieter:innen und Investor:innen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche beantragen. Zusätzlich stehen pauschale Zuschüsse von bis zu 150 EUR für wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen und 100 EUR für gebäudebedingte Mehrkosten zur Verfügung. Die Förderung deckt bis zu 100 % der investiven Kosten ab und erstreckt sich auf bauliche und anlagentechnische Maßnahmen, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen, erforderliche Umfeldmaßnahmen sowie stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien.

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die fachgerechte Ausführung durch geeignete Fachunternehmen und das erstmalige Erreichen mindestens des Effizienzhausniveaus 85 gemäß den technischen Mindestanforderungen der BEG WG. Gefördert werden nur Objekte, die im Land Berlin liegen, überwiegend Wohnzwecken dienen und deren Baumaßnahmen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Ein gültiger Bedarfsausweis ist bei Antragstellung vorzulegen und nach Abschluss bestätigt ein:e Energieeffizienz-Expert:in die Einhaltung aller Vorgaben. Nach Fertigstellung begründet die Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen für bis zu 15 Jahre. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin einzureichen; hierfür werden unter anderem eine Expertenbestätigung, ein Wohnungsspiegel, Nachweise zu Modernisierungs- und Mehrkosten, ein aktueller Grundbuchauszug sowie eine Legitimation benötigt. Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.

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