IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Zuschuss für die energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO₂-Emissionen. Das Programm ist beendet, aktuell keine Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung baulicher und anlagentechnischer Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohnungen in Berlin zur Erreichung eines Effizienzhausniveaus und Reduzierung der CO₂-Emissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche und anlagentechnische Modernisierungsmaßnahmen
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch Sachverständige
- Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen
- Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraft, KWK-Anlagen, Stromspeicher)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ein- und Umbau sowie Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern
- Gasbetriebene Wärmeerzeuger
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen
- Durchführung der Arbeiten ausschließlich durch Fachunternehmen
- Nach Abschluss muss mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreicht werden
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG WG (Stand 09.12.2022)
- Vorlage eines gültigen Bedarfsausweises
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterlagencheckliste
- Bestätigung zum Antrag
- gültiger Bedarfsausweis
Beschreibung
Das Förderprogramm „IBB Soziale Wohnraummodernisierung“ richtete sich an Eigentümer:innen und sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen im Land Berlin, die umfassende Modernisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der CO₂-Emissionen realisieren wollten. Gefördert wurden bauliche und anlagentechnische Sanierungen, die nach Abschluss mindestens das Effizienzhausniveau 85 nach den technischen Mindestanforderungen der BEG WG (Stand 09.12.2022) erreichten. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählten neben den reinen Investitionskosten auch Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch Sachverständige sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Zusätzlich konnten stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik, Windkraft, KWK-Anlagen, Stromspeicher) gefördert werden, sofern hierfür keine anderweitige Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wurde. Die Förderquote betrug 100 %, die maximale Fördersumme lag bei bis zu 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche, abhängig vom erreichten Effizienzhausniveau.
Um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen, durften die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht begonnen sein. Ein gültiger Bedarfsausweis, die Durchführung durch Fachunternehmen und die Einhaltung von Mietpreis- sowie Belegungsbindungen für die geförderten Einheiten waren obligatorisch. Nicht förderfähig waren unter anderem ölbetriebene oder gasbetriebene Wärmeerzeuger, Boarding- oder Ferienhäuser sowie Sanierungen von selbstgenutztem Eigentum. Der Antrag musste zusammen mit der Unterlagencheckliste, der Bestätigung zum Antrag und dem gültigen Bedarfsausweis vor Projektstart bei der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Da das Programm mit sofortiger Wirkung beendet ist, sind derzeit keine Anträge möglich; ein Nachfolgeprogramm befindet sich in Vorbereitung.
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