IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Zinsgünstiges Darlehen für Einzeleigentümer:innen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin zur Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs. Antragstellung vor Maßnahmebeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin, u. a. Verbesserung der Energieeffizienz, Barrierereduzierung, allgemeine Instandsetzung und Modernisierung sowie Hochwasserschutz, Lärmschutz und Radonsanierung.
Förderfähige Ausgaben
- Wärmedämmung
- Fenstererneuerung
- Erneuerung der Heizungstechnik
- Barrierereduzierende Maßnahmen (Aufzüge, Treppenlifte)
- Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung (Wasserversorgung, Strangsanierung)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldung
- Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort in Berlin
- bankübliche Sicherheiten
- keine Nachfinanzierung oder Umschuldung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplan/Antrag IBB
- Verwalterbestätigung über Wohngeldzahlungen
- WEG-Finanzierung Eigentümerdaten
- Vollmacht
- Projektbeschreibung und Kostenzusammenstellung
- Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Grundbuchauszug oder Vollmacht zur Grundbucheinsicht
- Selbstauskunft Wohneigentümer
- Legitimationsprüfung (POSTIDENT oder persönlich)
- Erklärung Selbstnutzung/Vermietung
- Vorvertragliche Informationen Verbraucher
- Beihilfeformular De-minimis
- aktuelle Einkommensnachweise (bei Darlehenshöhe > 25.000 €)
- letzter Einkommensteuerbescheid
- Jahresabschlüsse bei Selbständigen
- Nachweis sonstiger Verbindlichkeiten
Bewertungskriterien
- Bonitätsprüfung
- Objektprüfung
- Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft
Beschreibung
Die IBB WEG-Finanzierung richtet sich an Einzeleigentümer:innen von Wohnungseigentümergemeinschaften mit Investitionsort Berlin. Gefördert werden sämtliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum – etwa Wärmedämmung, Fenstererneuerung oder Heizungserneuerung zur Steigerung der Energieeffizienz. Barrierereduzierende Umbauten wie Aufzüge und Treppenlifte, allgemeine Instandsetzungsarbeiten (Wasserversorgung, Strangsanierung) sowie Sondermaßnahmen zum Hochwasserschutz, Lärmschutz und zur Radonsanierung fallen ebenfalls in den Förderbereich. Bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs können durch ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank Berlin beziehungsweise der KfW-Bankgruppe abgedeckt werden. Tilgungsfreie Anlaufjahre, variable Laufzeiten von vier bis 30 Jahren und eine Zinsbindung nach jeweils einheitlicher Vereinbarung ermöglichen eine flexible Gestaltung der Kreditbedingungen. Eine gesamtschuldnerische Haftung der WEG entfällt; bankübliche Sicherheiten sind zu leisten und – bei Darlehenshöhen bis 50 000 € – kann auf die Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden. Eine Antragstellung vor Beginn der baulichen Maßnahmen ist zwingend erforderlich.
Die Bonität und Objektprüfung sowie der Beschluss der Eigentümergemeinschaft bilden die wesentlichen Kriterien für die Bewilligung. Für die Antragseinreichung sind umfassende Unterlagen einzureichen: Finanzierungsplan, Verwalterbestätigung zu Wohngeldzahlungen, Projektbeschreibung, Kostenzusammenstellung, Beschlussniederschrift, Grundbuchauszug oder Vollmacht zur Grundbucheinsicht, Selbstauskunft und Nachweise zu Einkommen oder Verbindlichkeiten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Kundenbetreuung der IBB unterstützt bei Detailfragen und Terminkoordination. Durch die „IBB WEG-Finanzierung“ können Modernisierungs- und Klimaschutzvorhaben in gemeinschaftlichem Wohnraum zügig umgesetzt und langfristig tragfähig realisiert werden.