IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin
Zinslose Baudarlehen und Baukostenzuschüsse für den sozialen Miet- und Genossenschaftswohnungsbau in Berlin in verschiedenen Fördermodellen. Anträge sind ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen zu sozialverträglichen Mieten durch zinslose Darlehen in unterschiedlichen Fördermodellen und ergänzende Baukostenzuschüsse. Ziel ist die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für einkommensschwache und mittlere Haushalte sowie besondere Bedarfsgruppen unter Bindung an Miet- und Belegungsbindungen über 30 Jahre.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau- und Aufstockungskosten
- Baukosten und Baukostenzuschüsse
- Zuschüsse für Aufzugsanlagen
- Zuschüsse für barrierefreie Wohnungen
- Zuschüsse für nachhaltiges Bauen und Klimaschutz
Nicht förderfähige Ausgaben
- freifinanzierte Wohnungen
- Gewerbeflächen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort Berlin
- Eigenkapital mindestens 20% der Gesamtkosten
- Verpflichtung zur Miet- und Belegungsbindung für 30 Jahre
- Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins bei Vermietung
- Antrag auf Programmaufnahme vor Baubeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsantrag
- Unterlagenanforderung für Vermieter:innen und Investor:innen
- Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023
- Selbstauskunft Vermieter:innen und Investor:innen
- ESG-Selbsterklärung
Bewertungskriterien
- Anteil geförderter Wohnungen
- Sozialer Mietpreis und Belegungsbindung
- Bodenrichtwertanpassung
- Qualität und Nachhaltigkeit des Projekts
Beschreibung
Mit dem IBB Wohnungsneubaufonds unterstützt das Land Berlin kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie Vermieter:innen und Investor:innen dabei, neuen Miet- und Genossenschaftswohnraum zu sozialverträglichen Mieten zu errichten. Das Angebot umfasst zinslose Baudarlehen von bis zu 5 300 €/m² geförderter Wohnfläche sowie ergänzende Baukostenzuschüsse von bis zu 1 800 €/m². Gefördert werden Neubauten, Aufstockungen, Dachausbauten und Nutzungsänderungen – jeweils in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert. Zusätzlich können einmalige Zuschüsse für Aufzugsanlagen, barrierefrei nutzbare Wohnungen, nachhaltiges Bauen, Mehraufwendungen und einen klimagerechten Wohnungsbau beantragt werden. Mit einer Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten soll preisgünstiger Wohnraum für einkommensschwache und mittlere Haushalte sowie spezielle Bedarfsgruppen entstehen, verbunden mit einer Miet- und Belegungsbindung von 30 Jahren.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbände oder Vereine mit Investitionsort Berlin. Voraussetzung ist ein Eigenkapitaleinsatz von mindestens 20 %, die Aufnahme in das Wohnungsbauförderungsprogramm vor Baubeginn sowie die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins bei der Vermietung. Förderfähige Ausgaben umfassen Neubau- und Aufstockungskosten, Baukostenzuschüsse sowie Investitionen in Barrierefreiheit und Klimaschutz. Die Bewertung erfolgt unter anderem nach dem Anteil geförderter Wohnungen, sozialer Miethöhe, Bodenrichtwertanpassung und Nachhaltigkeitskriterien. Anträge können ganzjährig gestellt werden; die Investitionsbank Berlin prüft Förderwürdigkeit, erteilt die Zuwendung und überwacht Bindungen und Verwendungsnachweise.