Ideen!Reich
Förderung der Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen sowie Umsetzung von Innovationsmaßnahmen in steirischen KMU. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die Entwicklung von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen sowie die Umsetzung von Innovationsmaßnahmen in Unternehmen zur Verbreiterung der Innovationsbasis in steirischen Klein- und Mittelbetrieben.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in der Steiermark
- Mindestprojektvolumen € 5.000 bei Ideen!Finden
- Mindestprojektvolumen € 20.000 bei Ideen!Zünden
Beschreibung
Ideen!Reich unterstützt steirische Klein- und Mittelunternehmen (KMU) bei der Entwicklung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen. Ziel dieser Förderaktion ist es, die Innovationsbasis in der Steiermark nachhaltig zu verbreitern und die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Betriebe zu stärken. Gefördert werden nicht nur Forschung und Prototypenbau, sondern auch alle damit verbundenen Innovationsmaßnahmen – von der Konzeptphase bis zur Markteinführung. Sowohl digitale als auch nachhaltige Ansätze können berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und bietet damit finanzielle Planungssicherheit für experimentelle Entwicklungen und transformative Geschäftsmodelle. Durch die Einbettung in das Steirische Wirtschaftsförderungsgesetz ist eine verlässliche Rechtsgrundlage gegeben, die auch EU-beihilferechtliche Anforderungen erfüllt. Anträge sind bis zum 30. Juni 2027 möglich, wodurch ausreichend Zeit für Projektvorbereitung und Förderabwicklung gewährleistet ist.
Interessierte Betriebe mit Betriebsstätte in der Steiermark können zwischen zwei Modulen wählen: Ideen!Finden für Projektvolumina ab 5.000 Euro und Ideen!Zünden ab 20.000 Euro Budget. Die Mindestfördervolumina ermöglichen auch kleinteilige Innovationsschritte, während größere Vorhaben eine umfassende Begleitung erhalten. In allen Fällen ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 25 % erforderlich. Die Abwicklung erfolgt unbürokratisch über das Online-Portal der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG), die zugleich für Begutachtung und Vertragserrichtung zuständig ist. Eine fachliche Beratung durch regional verankerte Expert:innen stellt sicher, dass sämtliche Vorhaben an regionale Cluster und Forschungseinrichtungen angeschlossen werden. Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stärkung des Standorts Steiermark und eröffnen KMU neue Marktpotenziale.
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