Zuschuss

IEF: Verrechnung Dienstnehmer-Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung

Übernimmt rückständige Dienstnehmer-Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung im Insolvenzfall, wenn diese sonst nicht eingetrieben werden können. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds ersetzt im Insolvenzfall rückständige Dienstnehmer-Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung für gesicherte Ansprüche, die auf anderem Wege nicht einbringlich gemacht werden können.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarer Beschluss
  • Dienstverhältnis unterliegt dem ASVG
  • Fällige und rückständige Beiträge sind auf andere Weise nicht einbringlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Forderungsanmeldung
  3. Standardunterlagen (gem. Checkliste)

Beschreibung

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds gleicht rückständige Dienstnehmer:innen-Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung im Falle einer Firmeninsolvenz aus, wenn diese Ansprüche sonst nicht eingetrieben werden können. Gefördert werden Arbeitnehmer:innen, ehemalige Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Heimarbeiter:innen sowie deren Erbinnen und Erben, deren Dienstverhältnis dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegt und für die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet werden konnte. Die Unterstützung erfolgt als unbegrenzt verfügbares Zuschuss und kann auf Bundesebene in Österreich fortlaufend beantragt werden.

Voraussetzung für die Gewährung ist ein Insolvenz- oder vergleichbarer Beschluss, ein ASVG-pflichtiges Dienstverhältnis sowie der Nachweis, dass fällige Beiträge auf anderem Wege nicht einbringlich sind. Für den Antrag sind das Antragsformular, die Forderungsanmeldung beim zuständigen Insolvenzgericht sowie alle genannten Standardunterlagen gemäß Checkliste beizulegen. Da keine Fristbeschränkung besteht, sind Einreichungen jederzeit möglich. Die Abwicklung erfolgt durch die IEF-Service GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion IX), die auch Beratungen zum weiteren Verfahren anbietet.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.