Zuschuss

IEF: Verrechnung Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Die IEF-Service GmbH erstattet in Österreich rückständige Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz für Bauarbeiter:innen in Insolvenzfällen. Anträge sind jederzeit möglich.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Ersatz der vom Arbeitgeber im Insolvenzfall nicht einbringlich gemachten rückständigen Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Förderfähige Ausgaben

  • Rückständige Zulagen und Sonderzahlungen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
  • Dienstverhältnis unterliegt dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
  • Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Insolvenzeröffnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht
  3. Standardunterlagen laut Checkliste

Bewertungskriterien

  • Prüfung nach Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)

Beschreibung

Die IEF-Service GmbH ermöglicht in ganz Österreich Privatpersonen eine vollständige Kompensation rückständiger Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, wenn das Arbeitgeberunternehmen insolvent ist und diese Ansprüche nicht anderweitig realisierbar sind. Als staatliche Garantieeinrichtung tritt der Insolvenz-Entgelt-Fonds als Direktförderer auf und übernimmt 100 % der im ASVG geregelten Ansprüche. Gefördert werden Arbeitnehmer:innen, ehemalige Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Heimarbeiter:innen sowie deren Erbinnen und Erben, sofern über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein abweisender Bescheid gemäß Insolvenzordnung vorliegt. Die Antragsfrist beginnt mit der Insolvenzeröffnung bzw. ab Kenntnis eines ablehnenden Gerichtsbeschlusses und beträgt sechs Monate. Eine Prüfung erfolgt gemäß den Vorgaben des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG).

Für die Bewerbung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, die gerichtliche Forderungsanmeldung und alle nach Checkliste geforderten Standardunterlagen einzureichen. Die Einreichung kann elektronisch per ID Austria oder in Papierform über die Geschäftsstellen der IEF-Service GmbH erfolgen. Das Verfahren umfasst die Einholung von Stellungnahmen, die Prüfung durch Fachabteilungen und die abschließende Bescheiderteilung mit anschließender Auszahlung auf das angegebene Konto. Dank unbegrenzter Fördermittel steht Betroffenen jederzeit eine geregelte Absicherung ihrer offenen Entgeltansprüche zur Verfügung und trägt so zur Minderung der sozialen Folgen einer Insolvenzsituation bei.

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