IFB-Förderkredit Sport
Darlehen zur Modernisierung, Sanierung und zum Ausbau von Sportstätten in Hamburg. Anträge jeweils bis zum 1.1. und 1.7. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Sportstätten in Hamburg durch Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Modernisierung, Sanierung, Erweiterung und Grundinstandsetzung baulicher Anlagen im Sportstättenbereich.
Förderfähige Ausgaben
- Modernisierung baulicher Anlagen im Sportstättenbereich
- Sanierung baulicher Anlagen im Sportstättenbereich
- Erweiterung und Ausbau von Sportstätten
- Grundinstandsetzung von Sportstätten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im Sportbereich und im Hamburger Vereinsregister eingetragen
- Private gemeinnützige Sportstiftungen müssen gleiche Kriterien erfüllen
- Mindestens 50 Mitglieder
- Gemeinnützig und ausschließlich auf Ortsebene im Amateursportbereich tätig
- Vorhaben muss sportpolitische Bedeutung haben und wirtschaftlich tragfähig sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Inneres und Sport
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Nachweis der Mitgliedszahl
Bewertungskriterien
- Sportpolitische Bedeutung des Vorhabens
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Nutzungssicherung der Sportstätte
Beschreibung
Der IFB-Förderkredit Sport unterstützt gemeinnützige Sportvereine, Verbände und private Sportstiftungen in Hamburg bei der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Sportstätten. Über zinsgünstige Darlehen können bauliche Maßnahmen in den Bereichen Modernisierung, Sanierung, Erweiterung sowie Grundinstandsetzung realisiert werden, um die Attraktivität und Sicherheit der Anlagen langfristig zu gewährleisten. Das Programm richtet sich an Organisationen, die im Hamburger Vereinsregister eingetragen sind, ausschließlich im Amateursport aktiv sind und eine sportpolitische Bedeutung der geplanten Investition nachweisen. Durch die Kooperation mit der Behörde für Inneres und Sport wird eine verlässliche Bestätigung der Förderwürdigkeit vor Antragsstellung sichergestellt.
Finanziert werden bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einer Mindestdarlehenshöhe von 20.000 €. Voraussetzung sind ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 %, die nachweisliche Mitgliedschaft von mindestens 50 förderberechtigten Mitglieder:innen sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. Die Nutzungssicherung beträgt bei Neubau, Umbau oder Erweiterung mindestens 20 Jahre und bei Grundinstandsetzung oder Modernisierung 10 Jahre. Zum Bewerbungsprozess gehören eine Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie Nachweise über Gemeinnützigkeit und Mitgliederzahl. Anträge können jeweils bis zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) prüft die Unterlagen zügig und entscheidet fallbezogen über die Vergabe der Förderkredite, um Sportstätten in Hamburg zukunftsfähig zu gestalten.