IG Netz
Zuschüsse für Sozialversicherungsbeiträge freier professioneller Gruppen im Bereich der Darstellenden Kunst in den mitfinanzierenden Bundesländern und beim Bund. Einreichungen halbjährlich, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
IG Netz fördert Dienstgeber:innen in der freien Theaterszene durch Zuschüsse zu den Arbeitgeberanteilen der Sozialversicherungsbeiträge, um Anstellungen professioneller Künstler:innen und Produktionsleiter:innen zu sichern und dem Alterprekariat entgegenzuwirken.
Förderfähige Ausgaben
- Dienstgeber:innenanteile der Sozialversicherungsbeiträge
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Freie professionelle Darstellende Kunst als Dienstgeber:in (z.B. Verein)
- Subvention in den letzten zwei Kalenderjahren oder laufenden Jahr durch Bund oder mitfinanzierendes Bundesland
- Gesamtsubvention öffentlicher Mittel max. € 750.000 p.a.
- Dienstverhältnisse mit professionell künstlerisch Tätigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktueller Vereinsregisterauszug
- Subventionsnachweis Bund/Bundesland mit Geschäftszahl (max. 3 Jahre alt)
- Übersicht aller öffentlichen Förderzusagen und -höhen
- Lohnzettel der betreffenden Mitarbeiter:innen
- Zahlungsnachweis der Dienstgeber:innenbeiträge an die ÖGK
- Aktueller Jahresabschluss/Bilanz
- Nachweis geförderter Arbeitsplätze (AMS, Kurzarbeit o.Ä.)
- Informationen zu den Produktionen (Programme, Flyer, Kritiken)
Beschreibung
Die Interessengemeinschaft IG Netz unterstützt gemeinnützige Vereine und Interessenverbände in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie auf Bundesebene dabei, Dienstgeber:innen in der freien Darstellenden Kunst finanziell zu entlasten. Ziel ist es, Anstellungen professioneller Künstler:innen und Produktionsleiter:innen zu sichern und dem Alterprekariat entgegenzuwirken. Förderberechtigt sind freie professionelle Gruppen, die in den letzten zwei Kalenderjahren oder im laufenden Jahr eine Subvention vom Bund oder einem der mitfinanzierenden Bundesländer erhalten haben, wobei die Gesamtsubvention öffentlicher Mittel € 750.000 pro Jahr nicht übersteigen darf. IG Netz leistet Zuschüsse zu den Arbeitgeber:innenanteilen der Sozialversicherungsbeiträge – vorrangig für künstlerisch Tätige sowie nach Maßgabe des Budgets auch für Leitungspositionen –, um den Fortbestand von Projekten in Tanz, Theater, Performance und Neuer Zirkus nachhaltig zu fördern.
Die Förderung erfolgt halbjährlich mit Einreichfristen am 20. September (Jänner–Juni) und 15. März (Juli–Dezember) und ist als direkter Zuschuss bis zu € 300 pro Anstellung und Monat ausgestaltet. Dienstverhältnisse müssen über Lohnzettel und Zahlungsnachweise der ÖGK belegt werden. Zur Antragstellung wird über die IG Netz-Datenbank ein Online-Zugang eingerichtet, in den neben dem aktuellen Vereinsregisterauszug und Subventionsnachweisen auch Bilanz, Förderzusagen, AMS-Nachweise und Produktionsdokumentation hochzuladen sind. Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen prüft die Geschäftsstelle die Beitragserhebung, erstellt Finanzübersichten für Bund und Länder und veranlasst die Auszahlung binnen weniger Werktage nach Genehmigung. So entsteht ein unkomplizierter Zugang zu stabilen Förderbeiträgen für die freie Theaterszene.
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