IKK – Nachhaltige Mobilität
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte in Ihrer Kommune investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Die KfW Bankengruppe unterstützt den öffentlichen Sektor bei der Umsetzung von Investitionen in nachhaltige, klimafreundliche Mobilität in Deutschland. Gefördert werden Investitionen in Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr, klimafreundliche Fahrzeuge sowie in digitale und planungsbezogene Maßnahmen zur Umsetzung von Mobilitätskonzepten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Infrastruktur im öffentlichen Verkehr
- Fahrzeugkosten für klimafreundliche Fahrzeuge
- Kosten für nachhaltige IKT-Lösungen zur Mobilitätssteuerung
- Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie Gutachten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener Projekte
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investition in klimafreundliche Mobilität (z. B. Fahrzeuge ohne CO2-Emissionen, emissionsarme Infrastruktur)
- Erfüllung der technischen Mindestanforderungen
- Einhaltung der KfW-Ausschlussliste sowie der Sektorleitlinien (inklusive EU-Taxonomie)
- Keine Inanspruchnahme von Kassenkrediten oder Umschuldungen bereits abgeschlossener Projekte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Direktkredite
- Annahmeerkklärung
- Identifizierungsdokumente (z. B. Nachweis gemäß Geldwäschegesetz)
Beschreibung
Die KfW Bankengruppe fördert mit dem Programm „IKK – Nachhaltige Mobilität“ bundesweit Investitionen in grüne Verkehrsprojekte, um den öffentlichen Sektor in Deutschland zielgerichtet bei der Transformation zu einer klimafreundlichen Mobilität zu unterstützen. Das Vorhaben richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände sowie Zweckverbände und umfasst den gesamten Förderbereich von Digitalisierung über Energieeffizienz und erneuerbare Energien bis hin zu Infrastrukturprojekten und Smart Cities. Mit einem jährlichen Fördersatz von bis zu 150 Millionen Euro und einer vollständigen Deckung bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, etwa für den Ausbau von Infrastruktur, die Anschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge sowie Investitionen in nachhaltige IKT-Lösungen, können zukunftsweisende Mobilitätskonzepte realisiert werden.
Das Förderprogramm stellt als Darlehen eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit dar, die auf Investitionen in emissionsarme und klimafreundliche Verkehrsprojekte abzielt. Um die technischen Mindestanforderungen sowie die Bestimmungen der KfW-Ausschlussliste und der sektoralen Leitlinien – unter Einbeziehung der EU-Taxonomie – zu erfüllen, müssen die Antragstellenden vorab spezifische Voraussetzungen erfüllen. Neben der Reduzierung von CO2-Emissionen legt das Programm einen besonderen Schwerpunkt auf den Umbau bestehender Infrastrukturen und die Integration digitaler Planungs- und Steuerungslösungen. Dieser Ansatz ermöglicht es, gleichzeitig die Energieeffizienz zu steigern und die Mobilität der Bürger:innen zukunftssicher zu gestalten.
Die zu fördernden Aufwendungen umfassen neben den reinen Investitionskosten für Infrastruktur und Fahrzeuge auch Maßnahmen der Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie Ausgaben für Gutachten. Als weiterer Vorteil können die Kredite mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Gesamthöhe der Zuschüsse und Kredite den förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Die Mindestdauer des Darlehens beträgt 48 Monate, was den langfristigen Finanzierungsvorhaben im öffentlichen Sektor Planungssicherheit verleiht. Dadurch wird sichergestellt, dass kommunale Initiativen, die auf eine nachhaltige und attraktive Mobilitätsinfrastruktur setzen, mit adäquaten finanziellen Mitteln ausgestattet werden und somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung klimarelevanter Ziele leisten.
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