Zuschuss

IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Zuschussförderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen im Bereich gewerblicher Elektromobilität. Projektskizzen jeweils zum 15.09. eines Jahres; neue Projekte bis auf Weiteres eingestellt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis zu 35.000.000 €
Förderquote: 50% - 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen im Bereich der Elektromobilität, insbesondere wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und zugehörige Infrastrukturkonzepte.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Vorhaben trägt zu marktwirksamen Innovationen mit großem Marktpotenzial für Deutschland und Europa bei
  • Durchführung des Projekts in der Bundesrepublik Deutschland
  • Nutzung der Projektergebnisse vorrangig in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Markt- und Wirtschaftlichkeitspotenzial
  • Beitrag zur Netzintegration und Systemlösungen

Beschreibung

Dieses bundesweit ausgerichtete Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ordnet sich den Themenfeldern Digitalisierung sowie Forschung & Innovation zu und unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auf IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen im Bereich gewerblicher Elektromobilität abzielen. Antragsberechtigt sind Unternehmen (insbesondere KMU), Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Körperschaften sowie Verbände und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Mit Zuschüssen zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Kosten sollen marktwirksame Innovationen mit großem Potenzial für Deutschland und Europa umgesetzt werden. Der Fokus liegt auf wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen, etwa der Kopplung von Fahrzeugflotten mit Energiemanagementsystemen, netzverträglichen Ladeinfrastrukturen, hochautomatisierten Personen- und Cargo-Konzepten sowie IKT-basierten Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Lösungen. Die administrative Abwicklung erfolgt über den DLR Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.

Die Förderrichtlinie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und sieht eine maximale Laufzeit von 36 Monaten sowie eine Fördersumme von bis zu 35 Mio. € je Vorhaben vor. Die Quote variiert zwischen 50 % für gewerbliche Unternehmen und bis zu 100 % für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind Innovationsgehalt, Markt- und Wirtschaftlichkeitspotenzial sowie der Beitrag zu Netzintegration und umfassenden Systemlösungen. Zuwendungsvoraussetzungen sind die Durchführung in Deutschland sowie die vorrangige Nutzung der Ergebnisse in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz. Einzureichen ist eine Projektskizze jeweils zum 15. September eines Jahres; aufgrund aktueller Haushaltssperren sind neue Projektaufrufe bis auf Weiteres ausgesetzt.

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