Impuls3: Energie- und Umweltberatungen
Das Vorarlberger Landesprogramm Impuls3 fördert in Vorarlberg Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit bis zu 50 % Zuschuss. Antragstellung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung externer Beratungsleistungen zur Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, Anwendung erneuerbarer Energieträger sowie zum Umwelt- und Klimaschutz in Betrieben, Gemeinden, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen in Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare externer Beratungsunternehmen (netto, ohne Nebenkosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kilometergeld
- Diäten
- Übernachtungskosten
- Umsatzsteuer
- Energie- und Mobilitätsberatungen für große Betriebe nach EEffG
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort des Beratungsobjekts in Vorarlberg
- Antragstellung vor Beratungsbeginn
- Energieberater:innen müssen im Register der qualifizierten Energiedienstleister:innen gelistet sein
- Umweltzeichen-Berater:innen müssen gelistet sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Anmeldeformular in der Massnahmendatenbank
Beschreibung
Das Vorarlberger Landesprogramm Impuls3 unterstützt Unternehmen, Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Bildungsträger:innen bei der Inanspruchnahme externer Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen. Ziel ist die Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zum Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie zum Umwelt- und Klimaschutz in Betrieben und Gebietskörperschaften. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss und deckt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten ab. Antragsberechtigt sind Organisationen aller Betriebsgrößen (Klein-, Mittel- und Großbetriebe), die ihren Beratungsstandort in Vorarlberg haben und mit qualifizierten Beratenden zusammenarbeiten.
Gefördert werden ausschließlich Honorare externer Beratungsunternehmen (netto, ohne Nebenkosten). Kilometergeld, Diäten, Übernachtungsaufwendungen und Umsatzsteuer sind nicht erstattungsfähig. Für Energie- und Mobilitätsberatungen von nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz auditpflichtigen Großbetrieben besteht kein Förderanspruch. Voraussetzung für die Förderung ist die Listung der Energieberater:innen im Register der qualifizierten Energiedienstleister:innen beziehungsweise die Anerkennung als Umweltzeichen-Berater:in. Die Antragstellung erfolgt vor Beratungsbeginn über das Online-Anmeldeformular in der Massnahmendatenbank, eine Frist ist nicht gesetzt. Damit bietet Impuls3 fortlaufend Planungssicherheit für Betriebe sowie öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen in Vorarlberg, die ihre Umwelt- und Klimastrategien professionell vorantreiben möchten.
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