Impulsprogramm PROTO-TYPISCH NÖ
PROTO-TYPISCH NÖ unterstützt niederösterreichische Unternehmen bei der Entwicklung, dem Aufbau und der Erprobung von Prototypen für neue Produkte bis zur Marktreife. Anträge können im Förderzeitraum 15.04.2026 – 30.06.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte, in denen ein Prototyp für ein neues Produkt entwickelt, aufgebaut und praktisch getestet wird. Gesucht sind Vorhaben mit einer klaren Entwicklungs- und Testlogik, bei denen noch technische Herausforderungen zu lösen sind. Ziel ist die Vorbereitung einer weiteren Verwertung der Projekterkenntnisse am Markt, insbesondere durch Serienfertigung, Verkauf oder Lizenzierung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für F&E-Personal
- Materialkosten für Prototypenbau
- Externe Dienstleistungen (z. B. Auftragsforschung, Patente, wissenschaftliche Beratung)
- Investive Ausrüstungen anteilig AfA
- Pauschale Gemeinkosten (20% der förderbaren Personalkosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rechnungen, die nicht auf den Förderwerber lautend sind
- Leasing- oder Mietkaufanschaffungen
- Skonti und Rabatte
- Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung)
- Reisekosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktive Gewerbeberechtigung am Vorhabensstandort in Niederösterreich
- Wirtschaftlicher Mittelpunkt des Unternehmens in Niederösterreich
- Keine Kredit- oder Versicherungsinstitute, keine Forschungseinrichtungen und keine Gemeinnützigen Organisationen
- Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten gemäß AGVO sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ
- Projektbeschreibung
- Projektkostenaufstellung
- Angebote
- Jahresabschluss/Bilanz des letzten Geschäftsjahres
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Prototyps
- Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Entwicklungs- und Testlogik
- Verwertungs- und Marktchancen
Beschreibung
Das Impulsprogramm PROTO-TYPISCH NÖ fördert niederösterreichische Unternehmen bei der Entwicklung, dem Aufbau und der praktischen Erprobung von Prototypen bis zur Marktreife. Innerhalb des Einreichzeitraums vom 15. April bis 30. Juni 2026 können KMU der gewerblichen Wirtschaft Anträge einreichen, deren wirtschaftlicher Mittelpunkt und Tätigkeitsstandort in Niederösterreich liegen. Gefördert werden Projekte mit klar strukturierten Entwicklungs- und Testlogiken, bei denen technische Fragestellungen noch zu lösen sind. Ziel ist die Schaffung einer Basis für Serienfertigung, Verkauf oder Lizenzierung und damit die Stärkung der Innovationskraft sowie die Reduktion von Entwicklungsrisiken am Wirtschaftsstandort Niederösterreich. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der förderbaren Ausgaben, maximal bis zu € 50.000 pro Vorhaben. Die Laufzeit eines Projekts darf 24 Monate nicht überschreiten.
Gefördert werden Personalkosten für F&E-Personal, Materialkosten für den Prototypenbau, externe Dienstleistungen (z. B. Auftragsforschung, Patente, wissenschaftliche Beratung), anteilige Abschreibungen auf investive Ausrüstungen sowie pauschale Gemeinkosten (20 % der förderbaren Personalkosten). Nicht förderfähig sind unter anderem Leasing- und Mietkaufanschaffungen, Reisekosten, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung und der Erwerb von Grundstücken. Die Jury bewertet eingereichte Projekte nach Innovationsgehalt, Nachvollziehbarkeit der Entwicklungs- und Testlogik sowie Markt- und Verwertungschancen. Für die Antragstellung ist das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ zu verwenden und folgende Unterlagen hochzuladen: Antrag, Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Angebote sowie Jahresabschluss/Bilanz des letzten Geschäftsjahres. Die Auswahl erfolgt nach Fristende, eine vorzeitige Antragstellung ist ratsam, um die Einhaltung aller Voraussetzungen sicherzustellen.
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