Zuschuss

Impulsprogramm Volksmusik

Förderung von jährlich oder halbjährlich stattfindenden Volksmusikkursen in Bayern zur Vermittlung und Stärkung von Volksmusik mit Festbeträgen bis 3.000 € jährlich bzw. 1.500 € halbjährlich. Anträge bis 31.03.2026 möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03.2026 Noch 15 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: max. 3 000 € jährlich bzw. 1 500 € halbjährlich
Projektstart ab: 01.09.2026
Projektdauer: 6–12 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, in ganz Bayern Menschen zu motivieren, Volksmusik kennen zu lernen und über einen längeren Zeitraum zu praktizieren. Dadurch sollen neue musikalische Initiativen und Gruppenbildungen angeregt, nachhaltig eingeführt und das Bewusstsein für Volksmusik gestärkt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Referentenhonorare inklusive Reisekosten gemäß Bayerischem Reisekostengesetz

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben außerhalb der Referentenhonorare
  • Allgemeine Organisationskosten (Telefon, Kopien, Büromaterial)
  • Raummieten
  • Laufende Ausgaben des Zuwendungsempfängers
  • Ausgaben für kommunale Regiearbeiten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kurse müssen in Bayern stattfinden
  • Externe Referenten eingetragen im Referentenpool
  • Kein kommerzieller Zweck
  • Eigenmittel mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestvolumen der zuwendungsfähigen Ausgaben erfüllt
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Eintragung des Referenten im Referentenpool

Beschreibung

Das Impulsprogramm Volksmusik des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unterstützt öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, Bildungsträger sowie Vereine in Bayern bei der Durchführung jährlich oder halbjährlich stattfindender Volksmusikkurse. Mit Festbeträgen von bis zu 3 000 € für ein Jahresvorhaben beziehungsweise 1 500 € für ein Halbjahresvorhaben fördert das Programm Referent:innenhonorare einschließlich Reisekosten gemäß Bayerischem Reisekostengesetz. Ziel ist es, Menschen aller Generationen – von Kindern und Jugendlichen über Senior:innen bis hin zu Menschen mit Behinderung – langfristig für Volksmusik zu begeistern, neue Initiativen und Ensemblebildungen anzustoßen und das Bewusstsein für die vielfältigen regionalen und stilistischen Ausprägungen dieses Kulturguts zu stärken. Die Kurse werden von externen Referent:innen aus dem offiziellen Referentenpool geleitet und finden in den Räumlichkeiten der antragstellenden Institution vor Ort statt, um einen niederschwelligen Zugang zur Volksmusikvermittlung zu gewährleisten.

Fördervoraussetzung ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Mindestvolumen von 2 000 € jährlich bzw. 1 000 € halbjährlich. Institutionen müssen seit Juni 2022 keine vergleichbaren Volksmusik-Aktivitäten durchgeführt haben, keine kommerziellen Interessen verfolgen und die Kurse in Bayern anbieten. Anträge können bis zum 31. März 2026 gestellt werden; Projektbeginn ist frühestens der 1. September 2026. Zur Antragstellung ist der Nachweis der Eintragung der Referent:innen im Referentenpool erforderlich. Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung. So entsteht ein nachhaltiges Angebot, das Tradition pflegt, den kulturellen Austausch fördert und die lebendige Volksmusikszene in Bayern nachhaltig stärkt.

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