Zuschuss

Individuelle Förderung / Einzelfallhilfe (FLÜWO Stiftung)

Finanzielle Einzelfallhilfe für kommunikationstechnische Hilfsmittel wie Hausnotruf oder Notrufarmband, damit einkommensschwache Mieter:innen länger sicher in Wohnung und Quartier verbleiben können. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von kommunikationstechnischen Hilfsmitteln für Menschen in herausfordernden Lebenslagen, um ein selbstbestimmtes und sicheres Verbleiben in der eigenen Wohnung und im vertrauten Quartier zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kommunikationstechnische Hilfsmittel (Hausnotruf, Notrufarmband, Hörverstärker)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mietverhältnis seit über 20 Jahren bei ehemals gemeinnützigen, kirchlichen, genossenschaftlichen oder kommunalen Wohnungsunternehmen
  • Anteil der Miete am verfügbaren Einkommen mindestens 30 %
  • Nachweis gesundheitlicher und finanzieller Bedürftigkeit
  • Vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der FLÜWO Stiftung
  • Maximal dreimalige Wiederholung von Maßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Selbstauskunft
  3. Checkliste
  4. Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Wohngeldbescheid)
  5. Kopie des Personalausweises
  6. Nachweis über Vermögen (z. B. Kontoauszüge)
  7. Nachweis der Miethöhe (Mietvertrag)
  8. Nachweis der Wohndauer (Mietvertrag oder Vermieterbestätigung)
  9. Bescheide der Kranken- oder Pflegekasse

Bewertungskriterien

  • Nachweis gesundheitlicher und finanzieller Bedürftigkeit
  • Langjährige Mietdauer und hohe Mietbelastung

Beschreibung

Die FLÜWO Stiftung fördert im Bundesland Baden-Württemberg einkommensschwache Mieter:innen ehemals gemeinnütziger, kirchlicher, genossenschaftlicher oder kommunaler Wohnungsunternehmen mit einer individuellen Einzelfallhilfe. Ziel ist die Bereitstellung kommunikationstechnischer Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme, Notrufarmbänder oder Hörverstärker, um älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Personen ein selbstbestimmtes und sicheres Verbleiben in der vertrauten Wohnung und im Quartier zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten und kann nach Bedarf bis zu dreimal gewährt werden. Anträge werden fortlaufend geprüft und können jederzeit eingereicht werden.

Interessierte müssen seit mindestens 20 Jahren in ihrem Mietverhältnis wohnen, wobei der Mietanteil mindestens 30 % des verfügbaren Einkommens ausmachen muss. Eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung, inklusive Nachweis von Wohn- und Vermögensverhältnissen sowie gesundheitlicher Einschränkungen, ist Voraussetzung für eine Bewilligung. Zur Antragseinreichung sind einzureichen: der ausgefüllte Förderantrag, eine Selbstauskunft, die Checkliste, Kopien von Personalausweis und Mietvertrag, Nachweise über Wohn- und Vermögensdauer sowie Bescheide der Wohngeld- und Kranken- bzw. Pflegekasse. Vorab ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Stiftung erforderlich. Die Bewertung erfolgt anhand der langjährigen Mietdauer, der hohen Mietbelastung und der nachgewiesenen Bedürftigkeit, um passgenaue Unterstützung sicherzustellen.

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