Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen (FRL IndiFö)
Zuschuss zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen für den Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern sowie die Durchführung von Potenzialanalysen und Werkstatttagen. Antragsfrist: 1. April des jeweiligen Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen der beruflichen Orientierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen und fördert den Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern sowie die Durchführung von Potenzialanalysen und Werkstatttagen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Förderfähige Ausgaben
- Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern
- Durchführung der Potenzialanalyse
- Durchführung von Werkstatttagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Förderung von Inklusionsassistentinnen und -assistenten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung für juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Schule und der durchführenden Person
- Sicherstellung der Tätigkeit von Praxisberater:innen in den Ferien
- Nachweis einer für die Tätigkeit qualifizierenden Ausbildung der Praxisberater:innen
- Vorlage des Zertifikats "Profil AC Sachsen" bei Potenzialanalysen
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Beschreibung
Der Freistaat Sachsen stellt einen Zuschuss zur Verfügung, um die berufliche Orientierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen nachhaltig zu stärken. Gefördert wird der Einsatz von Praxisberater:innen, die individuell beraten, sowie die veranstaltungsbezogene Durchführung von Potenzialanalysen und Werkstatttagen. Berechtigte Antragstellende sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die in enger Kooperation mit den jeweiligen Schulen Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Kompetenz von Schüler:innen umsetzen. Die Förderquote deckt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Praxisberatung, zusätzlich werden 150 € pro Schüler:in bei Potenzialanalysen und 35 € pro Schüler:in bei Werkstatttagen gewährt. Eine Antragstellung muss jeweils bis zum 1. April des Jahres erfolgen, in dem die Förderung beginnt.
Zur Bewilligung gehört der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Bildungseinrichtungen und Praxisberater:innen sowie der Nachweis geeigneter Qualifikationen, u. a. durch das Zertifikat „Profil AC Sachsen“. Potenzialanalysen und Werkstatttage sind auf maximal 15 Teilnehmende zu begrenzen. Während der Ferien ist die kontinuierliche Tätigkeit der Berater:innen sicherzustellen, der vollständige Anwesenheitsnachweis sowie ein abschließendes Auswertungsgespräch sind obligatorisch. Mit Ausstellung eines Teilnahmezertifikats erhalten Schüler:innen eine dokumentierte Rückmeldung zu ihren individuellen Stärken. Auf diese Weise werden Potenziale zielgerichtet gefördert und Berufswahlprozesse nachhaltig begleitet.