Zuschuss

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Förderung anwendungsorientierter, marktnaher Forschungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Kooperation mit Forschungseinrichtungen. Anträge sind laufend möglich.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 50%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von anwendungsorientierten, marktnahen Forschungs- und Entwicklungsprojekten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Verbund mit wissenschaftlichen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Geräte und Materialien

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kooperation von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
  • KMU-Status für antragstellende Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Kooperationsvereinbarung

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Marktnähe
  • Kooperationsqualität

Beschreibung

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert anwendungsorientierte und marktnähere Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Kooperation mit wissenschaftlichen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ziel der Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands. Anträge können ganzjährig gestellt werden, wobei eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten sowie eine Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben vorgesehen sind. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten sowie Ausgaben für Geräte und Materialien, sofern das Vorhaben einen ausgeprägten Innovationsgehalt, eine eindeutige Marktnähe und eine qualitativ hochwertige Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung nachweist.

Teilnahmeberechtigt sind KMU mit Sitz in Deutschland, die gemeinsam mit mindestens einer Forschungseinrichtung industrienahe Vorhaben bearbeiten. Zur Antragstellung werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie eine Kooperationsvereinbarung benötigt. Der DLR Projektträger übernimmt dabei die fachliche Begleitung und Bewertung eingereichter Anträge im Auftrag des BMWi. Durch die Förderung erhält der deutsche Mittelstand nachhaltige Impulse für zukunftsweisende Technologien und Produktionsverfahren. Interessierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen gewinnen so Zugang zu wertvollen Fördermitteln, um ihre Entwicklungsprozesse zu beschleunigen und neue Marktperspektiven zu erschließen.

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