Zuschuss

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Förderung der vorwettbewerblichen Zusammenarbeit von Unternehmen (insbesondere KMU) und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: bis 50%

Förderziel

Unterstützung innovativer, vorwettbewerblicher FuE-Vorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Kooperation mit Forschungseinrichtungen, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachmittel
  • Kleingeräte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Infrastrukturinvestitionen
  • Rückwirkende Projektkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Konsortium aus mindestens einem KMU und einer Forschungseinrichtung
  • Projektziel: vorwettbewerbliche FuE
  • Nachweis der FuE-Fähigkeiten und -Ressourcen der Beteiligten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Lebensläufe der Projektbeteiligten

Bewertungskriterien

  • Innovationsgrad des Projekts
  • Wissenschaftliche und technische Qualität
  • Markt- und Wirtschaftlichkeitschancen
  • Kompetenz der Projektpartner

Beschreibung

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert bundesweit vorwettbewerbliche FuE-Projekte, in denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemeinsam mit Forschungseinrichtungen innovative Lösungen entwickeln. Zielsetzung der IGF ist es, den Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu stärken und marktfähige Technologien zu realisieren, die die industrielle Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, zu denen Personalkosten, Sachmittel und Kleingeräte zählen. Nicht gefördert werden Infrastrukturinvestitionen sowie rückwirkend angefallene Projektkosten. Konsortien müssen aus mindestens einem KMU und einer Forschungseinrichtung bestehen und die beteiligten Partner:innen müssen ihre FuE-Kompetenzen und -Ressourcen nachweisen. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgrad, die wissenschaftlich-technische Qualität, die Markt- und Wirtschaftlichkeitschancen sowie die Kompetenz der Beteiligten.

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Existenzgründer:innen, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen können Anträge jederzeit einreichen und profitieren von einem schlanken Antragsverfahren. Voraussetzungen sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Lebensläufe der Projektbeteiligten. Der DLR Projektträger, als zentrale Säule des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, unterstützt bei Planung, Einreichung und Abrechnung der Projekte, während das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Fördermittel bereitstellt. Die IGF bietet eine fortlaufende, unbürokratische Förderung für vorwettbewerbliche Kooperationen und ermöglicht KMU, gemeinsam mit Forschungseinrichtungen zukunftsweisende Innovationsvorhaben umzusetzen.

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