Zuschuss

Informationsveranstaltungen (Raiffeisen-Stiftung)

Unterstützung von Veranstaltungen, die Funktion und Wirkungsweise ländlicher Genossenschaften aufzeigen und den öffentlichen Dialog fördern.

Bildung Bildung für nachhaltige Entwicklung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Gefördert werden Veranstaltungen, die Funktion und Wirkungsweise ländlicher Genossenschaften einschließlich ihrer vor- und nachgelagerten Bereiche aufzeigen und den öffentlichen Dialog fördern. Hierzu zählen auch Betriebsbesichtigungen ländlicher Genossenschaften, sofern im Rahmen der Betriebsveranstaltung grundlegende genossenschaftliche Belange oder Fachthemen mit besonderer Relevanz für das ländliche Genossenschaftswesen aufgegriffen werden.

Antragsberechtigt

  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Genossenschaftliches Unternehmen oder Institution des Genossenschaftswesens
  • Antragstellung durch die Geschäftsführung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Aussagekräftige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung der Zweckübereinstimmung
  3. Ort, Datum und Dauer der Veranstaltung
  4. Veranstaltungsbeschreibung mit Zielsetzung, Methoden und Organisation
  5. Finanzplan (ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.)
  6. Angabe weiterer Förderer bei Teilförderung
  7. Angaben zu Anträgen bei anderen Förderinstitutionen
  8. Einordnung zur Nachhaltigkeit (SDGs)

Bewertungskriterien

  • Formelle Anforderungen
  • Entsprechung zum Stiftungszweck
  • Mehrwert für das Genossenschaftswesen
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Die Raiffeisen-Stiftung unterstützt mit dem Programm „Informationsveranstaltungen“ genossenschaftliche Unternehmen und Institutionen dabei, die Funktion und Wirkungsweise ländlicher Genossenschaften sowie ihrer vor- und nachgelagerten Bereiche anschaulich darzustellen und einen öffentlichen Dialog zu initiieren. Gefördert werden Veranstaltungen aller Art – von Fachvorträgen über Podiumsdiskussionen bis hin zu Betriebsbesichtigungen –, sofern diese grundlegende genossenschaftliche Belange oder fachlich relevante Themen für das ländliche Genossenschaftswesen aufgreifen. Das Ziel besteht darin, Transparenz zu schaffen, den Wissenstransfer zu stärken und Perspektiven für eine nachhaltige Weiterentwicklung regionaler Genossenschaften aufzuzeigen. Besonders begrüßt werden Konzepte, die langfristige Wirkung und eine Verankerung über den Förderzeitraum hinaus in Aussicht stellen sowie eine Einbettung in die Sustainable Development Goals nachweisen.

Anträge können fortlaufend formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Antragsteller:innen müssen genossenschaftliche Unternehmen oder Institutionen sein, die den Förderantrag durch ihre Geschäftsführung stellen. Entscheidend für die Bewilligung sind formelle Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, ein klarer Mehrwert für das Genossenschaftswesen und das Engagement für Nachhaltigkeitsaspekte. Zur Antragseinreichung zählen Angaben zum Antragsteller:innen, eine aussagekräftige Projektbeschreibung samt Zielsetzung, Methoden, Organisation und Kommunikationsmaßnahmen, ein detaillierter Finanzplan, Hinweise zu weiteren Förderer:innen und eingereichten Anträgen bei anderen Förderinstitutionen sowie eine Einordnung der Maßnahme in nachhaltige Entwicklungsziele. Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: Nach Prüfung der formalen Kriterien folgt eine fachliche Begutachtung durch den Vorstand und eine abschließende Entscheidung des Kuratoriums.

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