Zuschuss

Inklusion durch Bildung und Teilhabe

Förderung für Kommunen, Bildungseinrichtungen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen durch inklusive Projekte. Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Niedersachsen
Förderquote: 40% - 60%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung von Projekten zur Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen sowie zum Aufbau und zur Vernetzung von Bildungsnetzwerken, um die Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Direkte Personal- und Honorarausgaben
  • Vergütungen der Teilnehmenden
  • Restkostenpauschale (35% der direkten Personal- und Honorarausgaben)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projekte, die bereits aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder anderen EU-Fonds gefördert werden
  • Maßnahmen für Beschäftigte der Landesverwaltung

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Projektort in der entsprechenden Programmregion (Übergangsregion oder stärker entwickelte Region) in Niedersachsen
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts
  • Nachweis der Qualitätskriterien gemäß Scoring-Modell zur Förderwürdigkeitsprüfung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Produktinformation
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Anweisung zum Personaleinsatz
  5. Erklärung zur Grundrechtecharta der EU
  6. Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung
  7. Erklärung zur Umsatzsteuer ESF+ und EFRE
  8. Tätigkeitsbeschreibung ESF+ und EFRE
  9. Projektpersonalplanung

Bewertungskriterien

  • Ausgangslage und Ziele
  • Qualität des Umsetzungskonzepts
  • Querschnittsziele
  • Innovationsgehalt

Beschreibung

Das Förderprogramm „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ unterstützt niedersächsische Kommunalverwaltungen, Bildungseinrichtungen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Entwicklung inklusiver Bildungsangebote. Gefördert werden insbesondere Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke sowie die Konzeption, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für alle an der Bildung beteiligten Akteur:innen. Ziel ist es, die Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken und Barrieren in klassischen Bildungsstrukturen abzubauen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) mit einer Förderspanne von 40 % in stärker entwickelten Regionen und bis zu 60 % in Übergangsregionen. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, sodass auch Pilotprojekte oder Folgevorhaben mit einer Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten zeitnah umgesetzt werden können.

Antragsberechtigt sind niedersächsische Gebietskörperschaften, rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen sowie freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, deren Sitz und Projektort in Niedersachsen liegen. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein gesicherter Gesamtfinanzierungsplan und der Nachweis festgelegter Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell (z. B. Innovationsgehalt, Umsetzungskonzept und Querschnittsziele wie Chancengleichheit). Zu den förderfähigen Ausgaben zählen direkte Personal- und Honorarkosten, Vergütungen der Teilnehmenden sowie eine Restkostenpauschale in Höhe von 35 % der Personalaufwendungen. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits aus anderen ESF+-Programmen oder EU-Fonds finanziert werden, sowie Maßnahmen für Landesverwaltungsbedienstete. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), nach vorheriger fachlich-inhaltlicher und finanztechnischer Beratung.

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