Zuschuss

Inklusionsscheck NRW

Kleine Pauschalförderung für inklusive Veranstaltungen, Publikationen und barrierefreie Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 2.000 € pro Projekt, Anträge bis 30.09.2026 online möglich.

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.09.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 2.000 € pro Scheck

Förderziel

Stärkung des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung durch Förderung inklusiver Aktivitäten vor Ort und Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Veranstaltungen
  • Publikationen
  • Kulturaktivitäten
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bis zum 30. September
  • Mindestens 2.000 € kalkulierte förderfähige Ausgaben
  • Maßnahme muss bis 31.12. des Jahres abgeschlossen sein
  • Durchführung in Nordrhein-Westfalen
  • Keine anderweitige öffentliche Förderung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über Online-Portal
  2. Kostennachweis/Kalkulation

Bewertungskriterien

  • Eingang des Antrags

Beschreibung

Der Inklusionsscheck NRW unterstützt zivilgesellschaftliche Akteur:innen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen dabei, lokale Projekte zur Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Mit einer Pauschalförderung von bis zu 2.000 € pro Vorhaben werden inklusive Veranstaltungen, Publikationen, Kultur- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Sport-, Bewegungs- und Freizeitangebote ermöglicht. Ziel ist es, das Miteinander zu stärken und das Entstehen eines inklusiven Gemeinwesens zu fördern. Anträge können bis zum 30. September 2026 über das Online-Portal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingereicht werden, vorausgesetzt, dass die Maßnahme im selben Kalenderjahr abgeschlossen wird und keine anderweitige öffentliche Förderung vorliegt.

Gefördert werden Ausgaben für barrierefreie Umgestaltungen, Dolmetscher:innenleistungen, Informationsmaterialien in Leichter Sprache, Öffentlichkeitsarbeit sowie Fortbildungen zur inklusiven Gestaltung. Voraussetzung ist eine Mindestkalkulation förderfähiger Kosten von 2.000 € und die Durchführung der Maßnahme in NRW. Die Auswahl erfolgt nach Eingang der Anträge, wobei pro Antragsteller:in bis zu zwei Förderanträge pro Kalenderjahr möglich sind. Die eingereichten Kostennachweise oder Kalkulationen müssen über das Online-Portal hochgeladen werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, da die Vergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt. Das Verfahren vermeidet enge persönliche Verhältnisse zu durchführenden Unternehmen und schließt kommunale Träger aus, um gezielt Initiativen und private Organisationen zu stärken.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.