InnoGrowth SH
Der Fonds InnoGrowth SH stellt Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein mit ökologischen, digitalen oder sozialen Innovationen wirtschaftliches Eigenkapital bereit. Anträge können fortlaufend bis zum 31.07.2026 gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) stellen im Rahmen des Fonds „InnoGrowth SH“ wirtschaftliches Eigenkapital für Start-ups mit ökologischen, digitalen oder sozialen Innovationen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit innovativen Geschäftsmodellen bereit. Ziel ist die Stärkung des Eigenkapitals zur Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und zur Erleichterung der Beschaffung von Fremdkapital.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Akquisitionen
- Anteils-/Unternehmenskäufe
- allgemeine Unternehmensfinanzierung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungen
- Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Innovative ökologische, digitale oder soziale Innovationen
- Gruppenumsatz bis 75 Mio. EUR
- Erfüllung der deutschen umwelt- und sozialrechtlichen Standards
- Keine Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag
- Businessplan
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Sitz/Betriebsstätte
- Unternehmenskennzahlen
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad (ökologisch, digital, sozial)
- Wachstumspotenzial
- Eigenkapitalstärkung
- Verbesserung des Unternehmensratings
Beschreibung
Der Fonds InnoGrowth SH unterstützt in Schleswig-Holstein ansässige Start-ups mit ökologischen, digitalen oder sozialen Innovationen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit innovativen Geschäftsmodellen. Im Rahmen einer stillen oder offenen Beteiligung stellen die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wirtschaftliches Eigenkapital bereit, um das Eigenkapital zu stärken, das Unternehmensrating bei Banken zu verbessern und die Beschaffung von Fremdkapital zu erleichtern. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Akquisitionen, Anteils- und Unternehmenskäufe sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen, während Sanierungen und die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten ausgeschlossen sind. Die Laufzeit beträgt bei stiller Beteiligung bis zu 120 Monate, bei offener Beteiligung bis zu 84 Monate. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Start-ups mit ökologischen, digitalen oder sozialen Innovationen sowie KMU mit einem Jahresumsatz bis 75 Mio. EUR und Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist die Einhaltung deutscher Umwelt- und Sozialstandards sowie der Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition. Förderbeträge reichen bei stiller Beteiligung von 50.000 € bis 1,3 Mio. €, bei offener Beteiligung bis 200.000 €. Für die Antragstellung werden ein formloser Antrag, Businessplan, Finanzierungsplan, Nachweis über Sitz oder Betriebsstätte sowie aktuelle Unternehmenskennzahlen benötigt. Durch die Beteiligung werden nachhaltiges Wachstum und eine solide Bilanzstruktur gleichermaßen gefördert.
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