Zuschuss

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)

Förderung von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen in Bremen mit Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, max. 20.000 € pro Vorhaben.

Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: max. 20.000 €
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Märkten, Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Marktforschung und Wissenstransfer
  • Marktanalyse
  • Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien
  • Prototypen- und Musterentwicklung
  • Strategieerstellung
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • FuE-Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits bezuschusst sind
  • Projekte im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU gemäß EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen
  • Existenzgründung oder Unternehmen in der Startphase
  • Vorhaben im Rahmen der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Antragsformular
  3. Nachweis KMU-Status
  4. Kostenvoranschläge der Dienstleister

Beschreibung

Das Förderprogramm Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Ziel ist die Förderung von Markteinführungen besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei werden Beratungs- und Fremdleistungen in den Bereichen Marktforschung, Marktanalyse, Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien sowie Prototypen- und Musterentwicklung unterstützt. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen abdeckt – maximal 20.000 € pro Projekt. Voraussetzung ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen sowie der Nachweis des KMU-Status und eine Projektskizze mit Kostenvoranschlägen der beauftragten Dienstleister:innen.

Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsleistungen und Wissenstransfer im Zuge der Markterschließung; ausgenommen sind FuE-Vorhaben, die bereits anderswo bezuschusst wurden, Auftragsprojekte für Dritte und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Begleitung, Bewertung und Bewilligung übernimmt die Bremer Aufbau-Bank GmbH als zentraler Projektträger. Eine Kombination mehrerer Dienstleister:innen innerhalb eines Vorhabens ist möglich, wodurch individuelle Beratungspakete passgenau geschnürt werden können. Da die Antragseinreichung fortlaufend möglich ist, können interessierte Unternehmen flexibel auf Marktchancen reagieren und durch gezielte strategische Maßnahmen ihre Innovationskraft stärken.

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