Zuschuss

Innovationscluster

Förderung des Aufbaus, Ausbaus und Betriebs strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen. Anträge elektronisch bei der WIBank, Einreichung ab 2025 laufend möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Förderung von Innovationsclustern nach der Richtlinie des Landes Hessens zur Innovationsförderung: Gefördert werden der Aufbau, der Ausbau oder der Betrieb von Innovationsclustern, die die Innovationstätigkeit von Unternehmen in Hessen anregen.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähige Ausgaben gemäß Richtlinie

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
  • Cluster muss sich in Hessen befinden
  • Mitgliedsbeiträge überwiegend von Wirtschaft
  • Einhaltung der vergaberechtlichen und beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 27 VO (EU) 651/2014)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. RUS-Selbsterklärung
  4. weitere Unterlagen gemäß Richtlinie

Beschreibung

Das Innovationscluster-Programm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert den Aufbau, Ausbau und Betrieb strategisch relevanter Innovationsnetzwerke in Hessen. Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Existenzgründer:innen können als Träger:innen oder Betreiber:innen antragsberechtigt sein, wobei Betreiber:innen sowohl eigenständige Rechtspersonen als auch lose Unternehmenskonsortien sein dürfen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und richtet sich an Projekte in den Themenfeldern Forschung & Innovation, Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung sowie Beratung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, der Cluster seinen Sitz in Hessen hat und die Mitgliedsbeiträge überwiegend von Wirtschaftsakteur:innen stammen. Zudem müssen die vergabe­rechtlichen und beihilferechtlichen Vorgaben gemäß Art. 27 VO (EU) 651/2014 eingehalten werden.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch bei der WIBank und ist ab 2025 fortlaufend möglich; es bestehen keine festen Fristen. Für die Einreichung sind eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, eine RUS-Selbsterklärung sowie weitere Unterlagen gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung erforderlich. Das Programm zielt darauf ab, den Wissens- und Know-how-Transfer innerhalb von Innovationsclustern zu stärken und die Innovationstätigkeit hessischer Unternehmen nachhaltig zu beflügeln. Durch die Anteilfinanzierung werden Netzwerke unterstützt, die Branchenexpert:innen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zusammenbringen, um zukunftsweisende Technologien und Geschäftsmodelle zu entwickeln.

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