Innovationsförderung „SpeedUp“
Zuschussförderung für betriebliche Innovationsprojekte in Salzburg zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Marktchancen. Anträge laufend bis zur Budgetausschöpfung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Maßnahme ist es, betriebliche Innovationen anzustoßen, auszubauen und zu beschleunigen, um die Marktchancen und Transformationsfähigkeit von Salzburger Unternehmen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten/Unternehmerlohn
- Sachkosten (Instrumente, Ausrüstungen, Verbrauchsmaterial)
- Investitionen in immaterielle Werte (Lizenzen, Patente)
- Externe Entwicklungskosten (Auftragsvergabe an Forschungseinrichtungen)
- Externe Beratungskosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensstandort im Bundesland Salzburg
- Mindestens zwei Jahre seit Gründungsdatum
- Gewerbeberechtigung
- Durchführung des Projekts in Salzburg
Bewertungskriterien
- Regionalwirtschaftliche Bedeutung
- Wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Ertragskraft
- Innovationsgehalt des Vorhabens
Beschreibung
Die Innovationsförderung „SpeedUp“ unterstützt gewerbliche Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte im Bundesland Salzburg dabei, betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte anzustoßen, auszubauen und zu beschleunigen. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung oder wesentlichen Verbesserung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren mit hohem Neuheitsgrad und relevantem Marktpotenzial (TRL-Phasen 2–7). Die Antragstellung ist laufend bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich; kooperative Projekte mit Partner:innen außerhalb Salzburgs sind zulässig, gefördert werden jedoch lediglich die Kosten der Salzburger Partner:innen. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Unternehmensgeschichte sowie die Durchführung des Projekts im Land Salzburg. Bewertet werden die regionalwirtschaftliche Bedeutung, die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Ertragskraft sowie der Innovationsgehalt des Vorhabens.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Basis-Förderquote von 20 % (Einzelprojekte) bzw. 25 % (Kooperationen), wobei KMU, mittlere und große Unternehmen Boni beantragen können (bis zu 50 % für KMU, 40 % für mittlere und 35 % für Großunternehmen). Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt pro Unternehmen € 120.000,– (Mindestvolumen € 30.000,–). Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten/Unternehmer:innenlohn, Sach- und Verbrauchsmaterialien, immaterielle Investitionen (Lizenzen, Patente), externe Entwicklungs- und Beratungskosten sowie Reisekosten. Zusätzliche Prämien (bis zu 10 %) werden für Green-Deal-Beiträge, junge Unternehmen, Einbindung von Forschungseinrichtungen oder gendersensible Maßnahmen vergeben. Ziel ist die Stärkung der Marktchancen und Transformationsfähigkeit Salzburger Betriebe sowie die nachhaltige Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft.
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