Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz
Förderung der Neugründung kleiner, innovativer Technologieunternehmen in Rheinland-Pfalz durch stille oder offene Beteiligungen bis zu 2 Mio. €.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm stellt Beteiligungskapital zur Verfügung, um kleinen, nicht börsennotierten Technologieunternehmen in Rheinland-Pfalz die Entwicklung und Markteinführung innovativer oder technologieorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu ermöglichen und deren Eigenkapitalbasis zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Forschungs- und Entwicklungskosten
- Markteinführungskosten
- Investitionen im Sachanlagevermögen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Eintragung ins Handelsregister nicht länger als 5 Jahre zurück
- kleines, nicht börsennotiertes Technologieunternehmen
- keine Gewinnausschüttung bisher
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad und technologischer Fortschritt
- Wirtschaftliches Potenzial
- Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen
Beschreibung
Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz richtet sich an kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, deren Eintragung im Handelsregister nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die bislang keine Gewinne ausgeschüttet haben. Das Programm stellt stille oder offene Beteiligungskapital in Höhe von bis zu 2 Mio. € bereit, um die Eigenkapitalbasis zu stärken und die Entwicklung sowie Markteinführung zukunftsweisender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu ermöglichen. Gefördert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungsausgaben sowie Investitionen im Sachanlagevermögen. Neben dem Innovationsgrad und technologischen Fortschritt zählen das wirtschaftliche Potenzial und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen zu den zentralen Bewertungskriterien.
Fördervoraussetzungen und Frist
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss abgesichert sein und die KMU-Kriterien der EU erfüllen. Ein hoher Innovationsgrad, skalierbares Marktpotenzial sowie eine nachhaltige Renditeerwartung und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung sind nachzuweisen. Anträge können von Unternehmen und Existenzgründer:innen bis zum 31.12.2026 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Förderberechtigte Vorhaben durchlaufen eine individuelle Due-Diligence-Prüfung, nach der über die Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden wird. Mit dem Fonds beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an technologieorientierten Unternehmensneugründungen.
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