Zuschuss

Innovationsprogramm Pflege 2026

Das Förderprogramm unterstützt und stärkt häusliche Pflegearrangements in Baden-Württemberg durch Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeangebote; investiv gefördert werden Neubau, Umbau und Erwerb entsprechender Pflegeangebote. Anträge sind bis 19.04.2026 digital beim KVJS einzureichen.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
19.04.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 20.000 € pro Platz (Tages-/Nachtpflege), 50.000 € pro Platz (Kurzzeitpflege)
Förderquote: 75%

Förderziel

Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements durch den Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeangeboten, um pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte zu entlasten und Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
  • Umbau und Modernisierung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Erwerb entsprechender Pflegeangebote

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Zinsausgaben
  • Abziehbare Vorsteuerbeträge
  • Nicht gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
  • Zuführungen an Rücklagen
  • Nicht kassenwirksame Aufwendungen (z. B. Abschreibungen)
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen
  • Abschluss oder vorgesehener Abschluss eines Versorgungsvertrags nach § 72 SGB XI

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bewerbungsbogen
  2. Kostenschätzung
  3. Finanzierungsplan
  4. Flächenberechnung nach DIN 277
  5. Konzeption für die Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
  6. Bauzeitenplan
  7. Bestätigung der Heimaufsicht bei Kurzzeitpflege
  8. Bestätigung des Stadt- oder Landkreises
  9. Bemaßter Grundrissplan
  10. Lageplan
  11. Nachweis über Einbeziehung der Brandschutzbehörde
  12. Bestätigung zum Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI

Beschreibung

Das Innovationsprogramm Pflege 2026 fördert investive Maßnahmen in Baden-Württemberg, die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeangebote ausbauen und neu errichten. Ziel ist die nachhaltige Stärkung häuslicher Pflegearrangements, um pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte zu entlasten sowie Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Gefördert werden Neubau, Umbau und Erwerb von Pflegeeinrichtungen, wobei besonderes Augenmerk auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten, digitale Betreuungsangebote und die Verankerung im Quartier gelegt wird. Auch spezialisierte Tages- und Nachtpflege für Menschen mit Demenz sowie aktivierende, rehabilitative Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhalten Unterstützung.

Antragsberechtigt sind juristische Personen wie öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit abgeschlossenem bzw. vorgesehenem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Für jeden Tages- oder Nachtpflegeplatz wird ein Festbetrag von bis zu 20.000 Euro und für Kurzzeitpflegeplätze bis zu 50.000 Euro gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Neubau, Modernisierung und Erwerb von Pflegeeinrichtungen; Zinsausgaben, Vorsteuerbeträge und nicht gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sind ausgeschlossen. Die digitale Antragstellung erfolgt bis zum 19. April 2026 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Erforderliche Unterlagen – darunter Bewerbungsbogen, Kostenschätzung, Finanzierungsplan, Flächenberechnung nach DIN 277, Konzeption, Bauzeitenplan sowie Bestätigungen von Heimaufsicht und Kommune – müssen vollständig eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Zuwendung wird voraussichtlich im Sommer 2026 getroffen.

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