Innovative Einzelprojekte in der Landwirtschaft
Das Land Vorarlberg fördert innovative Einzelprojekte in der Landwirtschaft mit Zuschüssen nach LFFG und AFRL. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer Einzelprojekte in der Landwirtschaft nach den Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes (LFFG) und der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL).
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungsansuchen und Verpflichtungserklärung gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
- Darstellung der Kosten und der Finanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen und Verpflichtungserklärung gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Beschreibung
Der Freistaat Vorarlberg gewährt im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes (LFFG) sowie der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL) finanzielle Zuschüsse für innovative Einzelvorhaben in der Landwirtschaft. Ziel ist die Stärkung zukunftsweisender Ansätze auf bäuerlichen Betrieben und in ländlichen Gemeinschaften. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Interessenverbände, Vereine sowie landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss, wobei die bereitgestellten Mittel jährlich im Landesvoranschlag festgelegt werden. Fördergesuche können jederzeit eingereicht werden, Beginn der unbefristeten Frist war der 1. Jänner 2013.
Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Förderungsansuchen und eine verpflichtende Erklärung gemäß AFRL erforderlich. Ergänzend ist eine transparente Kosten- und Finanzierungsdarstellung einzureichen. Die Begünstigten erhalten nach positiver Prüfung eine Zuwendung zur Umsetzung technologisch oder organisatorisch neuartiger Projekte, die dem Regionserhalt, dem Tierwohl, der Ressourceneffizienz oder der Diversifizierung dienen. Durch die kontinuierliche Einreichmöglichkeit werden zeitnahe Innovationsvorhaben unterstützt und flexibel auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft reagiert. Interessierte können sich bei der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum des Amtes der Vorarlberger Landesregierung über Förderrichtlinien, Fristen und erforderliche Unterlagen informieren.