Innovatives Handwerk und Gewerbe (vormals: Nahversorgung)
Förderung für kleine Unternehmen und Gründer*innen in Wien aus Handwerk, Gewerbe, Handel, Gastronomie sowie Buch- und Medienhandel zur Stärkung der Nahversorgung durch innovative, digitale und ressourcenschonende Maßnahmen. Anträge vom 01.03.2024 bis 31.12.2026, Einreichstichtage: 15.04., 15.08. und 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf bieten und dabei innovative Produkte sowie effizienzsteigernde, digitale und ressourcenschonende Maßnahmen in ihrem Grätzel umsetzen, um die Nahversorgung in Wien zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- bauliche Maßnahmen
- technische Anlagen und Maschinen
- Sach- und Materialkosten
- Lizenzen und Konzessionen
- externe Beratungskosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Kosten ohne Innovations- oder Klimaschutzbezug
- reine Umbau- und Modernisierungskosten
- Kosten für die Eröffnung einer weiteren Filiale
- Kosten für die Schaffung von Automatenflächen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz oder Tätigkeitsort in Wien
- Weniger als 50 Beschäftigte
- Branche Gewerbe und Handwerk, Handel, Gastronomie, Buch- und Medienhandel
- Mindestprojektvolumen 20.000 Euro
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Antragsbestätigung
- De-minimis-Erklärung
- Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Lebenslauf der Projektleitung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Stärkung der Nahversorgung im Grätzel
- Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte
- Qualifikation der Projektleitung
Beschreibung
Die Förderung „Innovatives Handwerk und Gewerbe“ richtet sich an kleinstrukturierte Betriebe und Neugründungen im Wiener Raum, die Waren oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf anbieten. Ziel ist es, die Nahversorgung in den Grätzel durch kreative Produktideen, digitale Anwendungen und ressourcenschonende Verfahren nachhaltig zu stärken. Mit einer maximalen Fördersumme von 75.000 € und einer Förderquote von 50 % unterstützt das Programm Investitionen und Dienstleistungen, die von baulichen Maßnahmen und technischen Anlagen über Sach- und Materialkosten bis zu Lizenzen, Konzessionen sowie externen Beratungs- und Marketingleistungen reichen. Die Projektdauer erstreckt sich über maximal 24 Monate, das Mindestprojektvolumen beträgt 20.000 €. Über eine Vorauszahlung von bis zu 50 % kann frühzeitig Liquidität gesichert werden.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Gründer:innen aus den Branchen Handwerk, Gewerbe, Handel, Gastronomie sowie Buch- und Medienhandel erfüllen die formalen Voraussetzungen, sofern der Unternehmenssitz oder der Tätigkeitsort in Wien liegt. Neben der Einhaltung der europäischen De-minimis-Regelung fließt die Innovationsstärke, der lokale Beitrag zur Nahversorgung, Nachhaltigkeitsaspekte und die Qualifikation der Projektleitung in die Bewertung ein. Die Online-Einreichung ist möglich bis zum 31.12.2026 mit Stichtagen am 15.04., 15.08. und 31.12.2026. Ein vollständiges Paket aus ausgefülltem Förderantrag, Antragsbestätigung, De-minimis-Erklärung, Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebenslauf der Projektleitung bereitet den Weg zur Jurybewertung und einem möglichen Zuschussbescheid.
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