Zuschuss

Insolvenz-Entgelt

Leistung des Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Auszahlung offener ArbeitnehmerInnenforderungen im Insolvenzfalle gemäß Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG). Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Sicherung der Ansprüche von ArbeitnehmerInnen, ehemaligen ArbeitnehmerInnen, freien DienstnehmerInnen und HeimarbeiterInnen sowie deren Erben im Falle eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Beendigungsansprüche wie Abfertigungen und Kündigungsentschädigungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anspruch auf Insolvenz-Entgelt nach den Bestimmungen des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG)
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Unternehmen
  • Dienstverhältnis unterliegt dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Beschreibung

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) bietet in ganz Österreich eine staatliche Leistung zur Absicherung offener Ansprüche von Arbeitnehmer:innen, ehemaligen Beschäftigten, freien Dienstnehmer:innen und Heimarbeiter:innen sowie deren Erb:innen, wenn über das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) übernimmt der Fonds die Auszahlung ausstehender Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Beendigungsansprüche wie Abfertigungen oder Kündigungsentschädigungen, falls der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zahlungsunfähig wird. Die Leistung ist als 100 %iger Zuschuss konzipiert und gilt für Dienstverhältnisse, die dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegen. Anträge können jederzeit und unbefristet gestellt werden, sodass Betroffene schnell und unbürokratisch finanzielle Sicherheit erhalten.

Ziel des Programms ist die umfassende Sicherung der Rechte von Beschäftigten im Insolvenzfall und damit der sozialversicherungsrechtlichen Stabilität. Die IEF-Service GmbH verwaltet den Fonds als hoheitliche Aufgabe und gewährleistet eine zügige Bearbeitung aller Anträge. Voraussetzung für eine Förderung ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das betroffene Unternehmen sowie ein bestehender Anspruch nach den Bestimmungen des IESG. Mit dieser Förderung wird nicht nur der Verdienstausfall abgefedert, sondern auch mögliche Härten bei Beendigungsansprüchen wirkungsvoll gemildert, wodurch die soziale Absicherung von Arbeitnehmer:innen im Krisenfall deutlich gestärkt wird.

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