Zuschuss

Institute of Science and Technology Austria

Förderung zur Errichtung und zum Betrieb des Institute of Science and Technology Austria in Niederösterreich durch Bereitstellung von Immobilie, Infrastruktur und Betriebsmitteln.

Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2013
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Niederösterreich

Förderziel

Zurverfügungstellung der Immobilie, der Infrastruktur und deren Betrieb für das Institute of Science and Technology Austria zur Unterstützung von Spitzenforschung und Postgraduiertenausbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Gebäude und Infrastruktur
  • Betriebskosten und Facility Management
  • Aufwendungen für den laufenden Betrieb

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Land Niederösterreich zur Errichtung und zum Betrieb des Institute of Science and Technology Austria
  • Hauptsitz oder Standort des Förderungswerbers in Niederösterreich
  • Projektumsetzung in Niederösterreich

Beschreibung

Das Institute of Science and Technology Austria (ISTA) in Niederösterreich wurde durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich errichtet und erhält laufend Immobilie, Infrastruktur sowie Betriebsmittel. Die Förderung umfasst Investitionen in Gebäude, Infrastruktur und Facility Management ebenso wie die Deckung der Betriebskosten. Ziel ist es, optimale Rahmenbedingungen für Spitzenforschung und eine hochwertige Postgraduiertenausbildung in PhD- und Post-Doc-Programmen zu schaffen. Durch die Bereitstellung eines modernen Campus sowie die dauerhafte Sicherstellung von Betriebsmitteln wird eine exzellente wissenschaftliche Infrastruktur gewährleistet, die internationale Kooperationen und den Wissenstransfer stärkt.

Gefördert werden öffentliche und Bildungseinrichtungen als juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niederösterreich, konkret das Institute of Science and Technology Austria selbst. Voraussetzung für eine Förderung ist die bestehende 15a-Vereinbarung sowie die Durchführung des Projekts am Standort Niederösterreich. Antragsberechtigt ist ausschließlich das Institut als Träger von Forschungs- und Ausbildungsprogrammen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen in Bauwerke und infrastrukturelle Maßnahmen, Aufwendungen für Facility Management sowie laufende Betriebskosten. Anträge können jederzeit im Rahmen der bestehenden Vereinbarung eingereicht werden; ein formaler Stichtag besteht nicht. Durch die kontinuierliche Nachschau und Evaluierung nach zehn Jahren wird die langfristige Qualität der Förderung sichergestellt. Diese Fördermaßnahme leistet einen bedeutenden Beitrag zur Etablierung und Weiterentwicklung eines international anerkannten Forschungsstandorts in Niederösterreich.

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