Institutionelle Förderung (Skalierung & systemischer Wandel) – Unternehmerstiftung für Chancengerechtigkeit (USC) gGmbH
Die Unternehmerstiftung für Chancengerechtigkeit (USC) fördert systemische, evidenzbasierte Lösungen für Chancengerechtigkeit und investiert langfristig in etablierte Sozialunternehmen in den Bereichen Bildung, Teilhabe und Gesundheit mit Fokus auf Skalierung. Pitchdecks können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung systemischer Lösungen für Chancengerechtigkeit und Skalierung etablierter Sozialunternehmen in den Bereichen Bildung, Teilhabe und Gesundheit, um strukturelle Barrieren für Kinder und Jugendliche in Deutschland langfristig zu beseitigen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Als gemeinnützig anerkannt
- Adressierung von mindestens 50% der Zielgruppe 0–26 Jahre
- Hauptamtliche Organisationsführung
- Aktivitäten überwiegend in Deutschland
- Nachweis eines jährlichen Fördervolumens von mindestens 1 Mio. €
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pitchdeck
Bewertungskriterien
- Unternehmerisch: Track Record und erfahrenes Team
- Skalierend: Konkretes Skalierungsziel mit Plan
- Wirkungsvoll: Nachgewiesene Wirkung durch Evaluation
- Systemisch: Langfristige Verstetigung und diversifizierte Finanzierungsstrategien
Beschreibung
Die Unternehmerstiftung für Chancengerechtigkeit (USC) fördert bundesweit etablierte, gemeinnützige Sozialunternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit evidenzbasierten Ansätzen Kinder und Jugendliche (0–26 Jahre) in den Bereichen Bildung, Teilhabe und Gesundheit nachhaltig stärken. Durch langfristig angelegte institutionelle Zuschüsse ab 250.000 € pro Jahr werden skalierbare Projekte unterstützt, die strukturelle Barrieren abbauen und so echte Perspektiven schaffen. Als strategische Partner:innen stellt die USC neben substanziellen Finanzmitteln auch unternehmerisches Know-how, professionelle Begleitung und ein breitgefächertes Netzwerk zur Verfügung. Effizientes, KPI-basiertes Reporting sowie die Beteiligung an Steuerungsgremien sorgen dafür, dass Wirkung systemisch verankert und langfristig gesichert wird.
Förderberechtigt sind Organisationen mit Hauptamtlichkeit, gemeinnütziger Anerkennung und einem Jahresetat von mindestens 1 Mio. €, die nachweislich einen replizierbaren Lösungsansatz umsetzen und zumindest 50 % ihrer Zielgruppe im Alter von 0–26 Jahren erreichen. Im Auswahlprozess werden vier Kernkriterien beurteilt: unternehmerische Kompetenz und Teamexpertise, klare Skalierungsstrategie, evaluierte Wirkung sowie systemische Verstetigung und Finanzierungsdiversifizierung. Interessierte Sozialunternehmen können fortlaufend ihr Pitchdeck einreichen und erhalten in einem datengetriebenen, mehrstufigen Verfahren innerhalb von drei bis sechs Monaten konstruktives Feedback. Dieser Förderansatz lädt dazu ein, innovative Sozialinnovationen gemeinsam auf die nächste Wachstumsstufe zu bringen und so bundesweit nachhaltige Veränderung zu bewirken.
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