Zuschuss

Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen in Inklusionsbetriebe, die zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Zuschüsse bis zu 80% der Ausgaben, max. 20.000 € pro Arbeitsplatz, Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 20.000 € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz
Förderquote: 80%

Förderziel

Unterstützung von Inklusionsbetrieben nach §215 SGB IX durch Zuschüsse für investive Maßnahmen, um zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neu- und Erweiterungsbauten
  • Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen und Außenanlagen
  • Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen im Rahmen der reinen Substanzerhaltung (Instandsetzung)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Integrationsunternehmen und Inklusionsbetrieb im Sinne des §215 SGB IX
  • Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Maßnahme durchgeführt wird
  • Eigenanteil von mindestens 20 %

Beschreibung

Das Programm „Integration unternehmen!“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX bei investiven Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Innerhalb des Landesprogramms können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, bei maximal 20.000 Euro je neu geschaffenem Arbeitsplatz. Die Förderung ist Bestandteil des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ und wird in Zusammenarbeit mit den Inklusionsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) umgesetzt.

Gefördert werden unter anderem Neu- und Erweiterungsbauten, Umbauten von Gebäude-, Installations- und Außenanlagen sowie der Erwerb von Gebäudeteilen, Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen oder deren Leasing und Miete. Voraussetzung für die Bewilligung sind die Anerkennung als Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 SGB IX, das Eigentum am Grundstück und ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent. Anträge sind fortlaufend vor Beginn der geplanten Maßnahme beim zuständigen Landschaftsverband einzureichen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Landesprogramm schafft auf diese Weise nachhaltige Perspektiven für Menschen mit schweren Behinderungen und stärkt die Teilhabe am Arbeitsleben in Nordrhein-Westfalen.

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